Wie sich die SVA Schaffhausen gütlich stösst

Von Inside Paradeplatz

Folgender Fall ist in Schaffhausen Usus: Ehefrau A kommt mit korrekter Bewilligung, sprich Visum, in die Schweiz, um mit ihrem Ehemann B zusammenzuleben.

Mit dem ersten Tag hier beginnt die Krankenkassenpflicht. Die Krankenkasse von B macht eine Offerte.

Ist er damit einverstanden und ist A auf der Gemeinde angemeldet, brauchen die beiden noch etwas Geduld.

Bis sie vom Migrationsamt für die Aufnahme der biometrischen Daten zwecks Ausländerausweis aufgeboten werden.

Ist die Kasse dann im Besitz dieses Ausweises, sprich Aufenthaltsbewilligung, ist die Police gültig.

Die fällige Prämie wird natürlich auf den ersten Aufenthaltstag zurückgerechnet.

Beim Anblick der Rechnung kommt B allenfalls auf die Idee: Moment, es gibt doch eine Krankenkassenprämien-Verbilligung.

Die hat sich natürlicherweise mit der Krankenkassenpflicht aufgedrängt. Verzweifelt sucht B nach dem Formular, an dessen Erhalt er sich erinnern mag.

Hier in Schaffhausen wurde es am 10. Februar 2025 in alle Haushalte verschickt.

Beim nochmaligen Überfliegen stolpert B über die Bemerkungen „einzureichen innert 10 Tagen“ und „Frist bis 30.4.“.

Nun, damals konnten die zwei ja nicht wissen, ob sie das Formular benötigen würden, schliesslich war der Aufenthalt noch gar nicht geplant.

Das ganze Anmelde-Prozedere war in unserem Fall Anfang Juli vollständig durch. Ein Anruf bei der Schaffhauser SVA soll Klärung bringen.

Prämien-Verbilligung unter dem Jahr sei grundsätzlich nicht möglich.

B entgegnet lakonisch: Möglich wäre es schon, offensichtlich aber nicht gewollt. Ob denn das nicht ungerecht wäre, er müsse doch auch ab dem Juni Prämien bezahlen.

Für die Kasse sei dies offensichtlich möglich.

Die konsequente bürokratische Antwort: Es stünde halt so im Gesetz.

B darf mit der Chefin sprechen, die Folgendes anbietet, weil sie Verständnis für seinen Ärger aufbringe.

Er könne die Formulare ausfüllen und einschicken, sie würden diese dann ablehnen und mit dieser Ablehnung könne er vor Obergericht.

Der juristisch unbescholtene, will heissen unbeholfene B beginnt sogleich die möglichen Prämien-Verbilligungen gegen ebenso möglich Verfahrenskosten aufzurechnen.

B bedankt sich recht herzlich und möchte sich gar nicht ausmalen, wie viel die SVA damit in die eigene Tasche wirtschaftet.

Natürlich ist es rechtmässig, schliesslich steht es ja so im Gesetz. Dieses schnell zu ändern, darauf kommt in der Schaffhauser Politik selbstredend niemand.

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