- Verfahrensleitung Staatsanwaltschaft: Daniela Gehring (Schaffhausen)
- Vorsitz Obergericht (51/2024/9/D): Eva Bengtsson; Gerichtschreiber: Ayse Cetin-Bas
- Vorsitz Bundesgericht: Sonja Koch (7B_214/2025, 7B_429/2025)
Stellt euch vor: Eine Frau wird auf einer Party so abgefüllt, dass sie Filmrisse hat, wacht mit Schmerzen und “komisch feucht” auf, und ein 1.7m Gartenzwerg von einem Mann gibt zu, sie mehrmals gefickt gehabt zu haben – aber hey, die Staatsanwaltschaft Schaffhausen denkt: “Einstellung, weil… äh, klarer Freispruch wahrscheinlich.” – Degenerierte Staatsanwaltschaft.
Spoiler: Das Bundesgericht hat diese Witzfiguren gerade so hart geröstet, dass sie noch Jahre später rauchen werden. Willkommen zum Urteil 7B_214/2025 und 7B_429/2025, wo die höchste Instanz der Schweiz den Kantonalen den Spiegel vorhält und sagt: “Lernt euren Job, ihr Trottel.”Lassen wir die Fakten sprechen – oder besser: Die Fakten, die die Schaffhausener so verbogen haben, dass sie in ein Loch passen. Die Sache dreht sich um eine Nacht im Dezember 2021: A.A.________ (das Opfer, das wir aus Respekt nicht weiter demütigen) geht auf eine Geburtstagsparty, trinkt (nach eigenen Angaben) Wein, Gin, Glühwein und vielleicht einen Liter Bier davor. Plötzlich: Aggressives Verhalten, Torkeln, “wirres Zeugs” reden.
Der Beschuldigte B.________ (der Typ, den die Staatsanwältin mag) fährt mit nach Hause, und es kommt zu mehrmaligem Sex, inklusive Analverkehr, den sie nur fragmentarisch erinnert. Sie vermutet K.O.-Tropfen, er bestreitet alles und malt es als einvernehmlichen Spass hin.
Die Staatsanwaltschaft? Stellt das Verfahren ein, weil “kein Tatverdacht”. Das Obergericht Schaffhausen? Nickt ab und sagt: “Jup, Freispruch wahrscheinlicher.” Das Bundesgericht? Lacht sie aus.
Ernsthaft: In Erwägung 6.5.9 heisst es wörtlich, die Einstellung bezüglich Schändung (Art. 191 StGB – Missbrauch einer Widerstandsunfähigen) verletzt Bundesrecht und den “in dubio pro duriore”-Grundsatz. Übersetzt: “Ihr Idioten, bei widersprechenden Aussagen, Alkohol-Chaos und keinem klaren Beweis lasst ihr das Gericht entscheiden, nicht eure Kaffeetasse.” Die Beweise? Divergierend wie ein Betrunkener auf Eis: Ein Zeuge sagt “normal”, der Sohn “nicht zurechnungsfähig”, das Opfer “Filmriss”. Und die Schaffhausener?
Ignorieren das und spielen Richter. Peinlich.
Roast-Level: Inferno.
Das Obergericht hat “klare Beweislage” phantasiert, wo keine ist. Keine Blutprobe, keine Urinanalyse – weil zu spät? Und dann behaupten, man könne “keine Rückschlüsse ziehen”?
Das Bundesgericht: “Bullshit, der Alkoholkonsum ist unbestritten, und eure Würdigung ist unhaltbar.” Sie haben sogar den belasteten Zustand des Opfers bei ihren eigenen Vernehmungen (nach einer Prügelattacke am Tag davor!) ignoriert, um ihre “Inkonsistenzen” gegen sie zu verwenden. Hallo? Sie war verprügelt, medikamentiert und traumatisiert – und ihr roastet ihre Aussagen? Typisch: Opfer shaming auf Kantonsniveau. Und der Leitende Staatsanwalt C.________?
Das Ausstandsgesuch (wegen Befangenheit – Presseäusserungen, Haltung zur unentgeltlichen Rechtspflege) fliegt raus, weil das Opfer zu spät dran war. “Verspätet”, sagt das Bundesgericht. Fair enough, aber ehrlich: Der Typ hat in den “Schaffhauser Nachrichten” rumgeplappert und per Schreiben angekündigt, den neuen Anwalt abzulehnen.
Befangen? Vielleicht nicht “krass” genug fürs Bundesgericht, aber lasst uns real sein: In einem Kanton wie Schaffhausen, wo alles kuschelig ist, riecht das nach Kumpanei. Roast: Du bist der Chef-Ermittler, und du quatschst in die Presse? Professionell wie ein Clown auf Stelzen.
Nebenbei: Das Opfer hat via Crowdfunding 40’000 Franken gesammelt – und die Staatsanwaltschaft nutzt das, um ihre Bedürftigkeit anzuzweifeln? “Hey, du hast Spenden, also zahl selbst!” Das Bundesgericht: “Nicht ersichtlich, ob das Geld verfügbar ist.” Gut so – fucking Clown Show.
Am Ende: Keine Kosten fürs Opfer im Hauptverfahren, 1’000 Franken Entschädigung für den Anwalt, und der Kanton zahlt. Im Ausstandsverfahren? 1’200 Franken Kosten ans Opfer – weil aussichtslos. Hart, aber ehrlich: Lernt Fristen, Leute.Was jetzt? Die Untersuchung geht weiter – bezüglich Schändung. Der Beschuldigte muss zittern, die Staatsanwaltschaft sich schämen.
Moral: Schweizer Justiz ist langsam, aber wenn Lausanne zuschlägt, weitet sich der Anus der Drecksjustiz Schaffhausen – simple as that. Schaffhausen, nehmt euch ein Beispiel – oder wechselt zu Comedy. Kein Bullshit: Das war wie RTL “Gertichte im Brennpunkt” oder so, und es ist gut, dass es korrigiert wurde. Justice served? Nicht wirklich, aber bisschen Show darf sein.