Mildere Strafen bei Anti-Semitismus

20 Minuten hat die Hintergründe zum Fall des ‚Messer-Mannes‘ bereits ausführlich dargelegt.

Kurz zusammengefasst: SVP-Richter stellen bei antisemitischen Straftaten offenbar den Täterschutz in den Vordergrund. Hätte ein Jude gegenüber einem Schweizer (in diesem Fall wohl eher einem Ausländer) auch nur ansatzweise dasselbe getan, sässe er längst im Gefängnis. Das ist leider die Realität.

Es erinnert an den Vorfall am Kantonsgericht Schaffhausen, als eine Mitarbeiterin einen dunkelhäutigen Rechtssuchenden mit dem N-Wort beleidigte. Und straffrei davonkam.

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