Der kontroverse Einsatz der Sarco-Kapsel in der Schweiz hat hitzige Debatten entfacht und die Staatsanwaltschaft in Schaffhausen ins Rampenlicht gerückt. Warum ausgerechnet Schaffhausen als Einsatzort ausgewählt wurde, kann nur spekuliert werden. Evtl., weil die Staatsanwaltschaft hier als die fachlich schwächste Staatsanwaltschaft der Schweiz gilt. Anwälte mögen nun mal keine kompetenten Gegner.
Eine 64-jährige Amerikanerin beendete Ende September in der Nähe der deutschen Grenze ihr Leben in einer Sarco-Kapsel**. Der Suizid ereignete sich – gemäss Schweizer Justiz – 2 – 3 Meter nahe der Deutschen Grenze in der Gemeinde Merishausen bei einer Waldhütte, dessen halbes Gelände in Deutschland steht. Gerüchten zufolge wurde die Kapsel von der Frau vom Schweizer Boden aus 1 Meter weiter nach Deutschland verschoben, wo sie sich schliesslich das Leben nahm. Ein rechtlicher Trick um die Unsicherheit zu erhöhen. Diese Gerüchte verdeutlichen die Unsicherheiten und Komplikationen rund um den Fall, wenn man nicht einmal weiss, welche Behörden nun zuständig sind.
**Die sogenannte Sarco-Kapsel wird auch als Todeskapsel seitens der Medien tituliert – wahrscheinlich um eine Abneigung in simpleren Gemüten zu erzeugen. Der Markenname des Produkts ist “Sarco – Assisted Suicide Pod”.
Bereits vor Monaten hatte die Staatsanwaltschaft resp. Peter Sticher die Verantwortlichen davor gewarnt, die Kapsel in Schaffhausen zu benutzen und ihnen rechtliche Konsequenzen angedroht. Offenbar schienen seine Worte nicht die Autorität innegehabt zu haben, die er sich erhoffte.
Die Sarco-Kapsel ist in der Schweiz allem Anschein nach nicht rechtskonform. Nicht etwa, weil Sterbehilfe illegal wäre – solange sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven wie zur Gewinnmaximierung heraus geschieht -, sondern weil die Kapsel die Anforderungen der Produktsicherheit nicht erfüllt und Stickstoff dem Chemikaliengesetz unterstellt ist, welches diesen Einsatz nicht vorsieht.
Peter Sticher, der “Chefankläger” – vielleicht in seiner Eitelkeit gekränkt, weil man nicht auf ihn gehört hat – macht daraus trotzdem eine Frage von Leben und Tod und plant offenbar eine Anklage wegen “vorsätzlichen Totschlags”, wie 20min.ch ihn zitiert. Da kein “vorsätzlicher Totschlag” existiert, meint er vermutlich vorsätzliche Tötung…Flüchtigkeitsfehler, kann schon mal passieren, wenn man nur bei öffentlichkeitswirksamen und damit prestigeträchtigen Fällen den Kopf aus der Beckenstube/dem Bahnhofsgebäude steckt und den Staatsanwalt mimt. Wie er auf vorsätzliche Tötung kommt? Er will nämlich Würgemale am Körper der Frau entdeckt haben. Das Szenario, das sich die Staatsanwaltschaft zusammengesponnen hat, ist also demnach, dass man die Sarco-Kapsel in die Schweiz transportiert hat, jemanden (weltweit) gefunden hat, der sich für den ersten Einsatz zur Verfügung stellen wollte, sie in einen Wald transportiert hat, sich Journalisten und Anwälte als Zeugen dazu bestellt hat, um die Frau am Ende mit blossen Händen zu erwürgen, worauf man die Behörden noch selbst informierte. So ganz schlüssig klingt das nicht und wüsste man es nicht besser, würde man meinen, er hat zu viele Krimis gesehen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein Hirngespinst herbeifantasiert wird, um den Ungehorsam der Erfinder der Kapsel zu bestrafen und ein Signal nach Aussen zu senden, dass man sich bloss nicht mit der Schaffhauser Staatsanwaltschaft anlegen solle. Umso lächerlicher wirkt die Staatsanwaltschaft mit diesen Vorwürfen, da neben den Zeugen wohl auch noch zwei Kameras existierten, eine im Inneren der Kapsel, eine auf die Umgebung gerichtet, die Staatsanwaltschaft dürfte im Besitz dieser sein. Die Kapsel wurde erst vom forensischen Dienst geöffnet. Herr Sticher ist sich also aller Voraussicht nach sehr wohl dessen bewusst, dass niemand erwürgt wurde. Der Autopsiebericht wurde und wird im Übrigen gegenüber den Beschuldigten und deren Anwälten unter Verschluss gehalten…rechtliches Gehör und so.
Das schlussendlich gesendete Signal ist nun nicht, dass man sich nicht mit der Staatsanwaltschaft anlegt sondern allenfalls, dass – wie er von seinem Sohn liebevoll genannt wird – Capo nicht besonders viel von Gesetzen hält und natürlich, dass die Staatsanwaltschaft zwar Zähne zeigt, die sich letzten Endes jedoch als Gebiss entpuppen und die angedrohten rechtlichen Konsequenzen mutmasslich nicht auf rechtlichen Tatsachen fussen, sondern darin, dass den Beschuldigten wider besseren Wissens ein Verbrechen untergeschoben wird.
Fakt ist aber auch, dass die Welt inkl. zahlreicher Experten der Rechtswissenschaft auf Schaffhausen schaut, dass den Herstellern der Kapsel selbst eine beträchtliche Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zuteil wird, dass alles bis ins kleinste Detail dokumentiert wurde und dass das im Falle von durch die Staatsanwaltschaft erfundenen Verbrechen dazu führen wird, dass der Kanton als zahnloser, aber auch moralloser Tiger dastehen wird, der in punkto Rechtsstaatlichkeit mit einigen afrikanischen Ortschaften gleichauf ist.
Peter Sticher scheint zumindest auch auf persönlicher Ebene dem Thema Suizid abgeneigt zu sein, was vielleicht mit seinem christlichen Hintergrund zusammenhängt, seine Frau ist sogar selbst in der Kirchgemeinde engagiert. Dies wirft Fragen über mögliche Vorurteile und die Objektivität der Ermittlungen auf. Es ist natürlich auch möglich, dass der Grund für sein Vorgehen der Wunsch nach Profilierung in der Öffentlichkeit ist, was auch erklären würde, warum er sich selbst zu Ermittlungen herablässt, beschränkt er sich doch sonst meist darauf, seine Angestellten und Zunftgenossen zu instruieren. Tatsache ist allerdings, dass er aus einer “Produktesicherheit und Chemikalien”-Debatte eine rund um die Sterbehilfe macht, obwohl die bereits längst geführt und abgeschlossen wurde.
Der Fall berührt grundlegende Fragen der Selbstbestimmung und der Rechte des Einzelnen über den eigenen Körper.
Während die Ermittlungen noch laufen und die Unschuldsvermutung gilt, bleibt der Fall ein kontroverses Thema, das sowohl rechtliche als auch ethische Bedenken aufwirft.
Den Rechtsvertretern der Beschuldigten kann an dieser Stelle die Lektüre der Schaffhauser Kommentare empfohlen werden, um die lex specialis scaphusiana besser zu verstehen. Ein gewöhnliches Studium der Rechtswissenschaften ist hierfür leider nicht ausreichend resp. geeignet.