Viele Kantone, z.B. Basel-Stadt, kennen für die Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft eine Begrenzung der Amtsdauer, meistens 6 Jahre. Warum ist das sinnvoll?
Peter Sticher ist nun seit 12 Jahren Erster Staatsanwalt. In dieser Funktion untersteht ihm die Leitung der Verkehrsabteilung, der Allgemeinen Abteilung und der Jugendstaatsanwaltschaft. Die allermeisten Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, nur wenige ziehen ihre Urteile weiter. Hinzu kommt, dass in Schaffhausen praktisch keine Aufsichtsbehörde existiert: Der Regierungsrat, der diese eigentlich wäre, meint, dass er der Staatsanwaltschaft nur administrativ vorstehe und leitet Aufsichtsbeschwerden an das Obergericht weiter, welches aber keine Aufsichtsbeschwerden bearbeitet. In anderen Kantonen und zwar in allen, ebenso wie bei der Bundesstaatsanwaltschaft, gibt es diese Option, in Schaffhausen gibt es sie auf dem Papier, aber nachweislich steht sie in der Praxis nicht zur Verfügung. Der Erste Staatsanwalt Schaffhausens konzentriert entsprechend viel Macht bei sich: Seine Anweisungen werden umgesetzt, auch wenn sie zuweilen gegen das Gesetz verstossen oder wirken, als würden sie seine Familienmitglieder begünstigen (der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass der Regierungsrat der Anstellung des knapp 20-jährigen Sohnes von Peter Sticher zustimmen musste).
Beispiel:
Anweisung Peter Sticher (oben)
VS.
Schweizer Gesetz, StPO (unten)
Weiteres Beispiel:
Schaffhauser Praxis, auch von anderen Staatsanwälten in Schaffhausen bestätigt und auf Anweisung von Peter Sticher (oben)
VS.
Schweizer Gesetz, hier ein Bundesgerichtsurteil (unten)
Das sind 2, im Vergleich eher harmlose, Beispiele von vielen. Peter Sticher beharrte bei beiden auf die Durchsetzung, obwohl er darauf hingewiesen wurde, dass sie dem Gesetz widersprechen.
Kann Schaffhausen es sich leisten, dass ein Erster Staatsanwalt seine Meinung über das Gesetz stellt und unbefristet im Amt bleibt? Kann der Kantonsrat es vertreten, hier untätig zu bleiben? Kann der Regierungsrat es billigen?
Wenn die Anweisungen des Ersten Staatsanwalts samt seiner “Schaffhauser Praxis” nicht mehr mit dem Schweizer Gesetz übereinstimmen, ist es vielleicht Zeit zu gehen.