Die Polizei und der Staatsverweigerer: Eine Geschichte für Gross und Klein

Der E-Mail-Verlauf zwischen dem Verschwörungstheoretiker und der Justiz Schaffhausen (Klicken zum Aufklappen)

Erste E-Mail vom Verschwörungstheoretiker an Andreas Zuber

Zweite E-Mail vom Verschwörungstheoretiker an Andreas Zuber sowie Polizei Schaffhausen

Daraufhin antwortete die Polizei bzw. der Dienstchef

Dann der Verschwörungstheoretiker:

Daraufhin wieder der Dienstchef, der ihn scheinbar nur persönlich empfangen möchte:

Daraufhin der Verschwörungstheoretiker:

Daraufhin meint die Polizei, ALLE Chatnachrichten vorbeizubringen:

Und plötzlich sagt mir der Verschwörungstheoretiker mein Urteil voraus und sendet alle Nachrichten mit der Polizei (unabsichtlich?) weiter, so wie es Peter Sticher einst tat (ebenfalls unabsichtlich?):

Am 30. Dezember 2021, einen Tag nach der Hausdurchsuchung (bald jährt es sich wieder. Habt ihr auch so viel Spass wie wir?), gab die Polizei Schaffhausen an, sie sei gesamtheitlich befangen, als Hans-Peter die Polizisten anzeigen wollte, die ihn nackt ausgezogen und nackt in eine Gummizelle gesteckt haben. Die schriftliche Anzeige kam – wie wir wissen – leider nie bei der Staatsanwaltschaft an, da der Umschlag des Einschreibens leer gewesen sein soll, ein halbes Jahr später rang man sich dann doch zu einem Strafverfahren durch und konnte sehr zeitig schon ein Jahr später die Polizisten auf dem Video der Überwachungskameraidentifizieren, alle arbeiten noch in Schaffhausen und waren auf dem Dienstplan eingetragen. Das Strafverfahren kam im Oktober zu einem noch nicht rechtskräftigen Abschluss durch Einstellungsverfügung, genau wie der Verfahrensleiter Steven Winter, der die Staatsanwaltschaft Schaffhausen demnächst verlässt. Für die Staatsanwaltschaft sollte es sich – bis auf Stellungnahmen vor Gericht – für den Moment erledigt haben, möchte man meinen. Aber…Weit gefehlt!

Vor kurzem veröffentlichte diese Seite einen Text über “Person vs. Mensch”-Unsinn, in dem man daran appellierte, diesen unsinnigsten aller Wege, die man einschlagen kann, um sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe des Staates zur Wehr zu setzen, nicht zu wählen, da er weder schlüssig noch zielführend ist. Leider hat dieser Artikel offensichtlich die Gefühle derer verletzt, die diesem Unsinn ihr Leben widmen (und Geld damit verdienen?) und so hat sich ein Staatsverweigerer aufgemacht zur Staatsanwaltschaft und Polizei Schaffhausen, um “den Teufelsanbeter Hanspeter” zur Strecke zu bringen.
Nun: Wie möchte er das bewerkstelligen? Ganz einfach: Er möchte ihnen “mitteilen, wie Hanspeter die Polizisten dazu gebracht hat, ihn auszuziehen.”…das habe dieser in privaten Chatnachrichten erläutert.

Wir hören förmlich die nächste Frage, die sich uns allen aufdrängt: “Aber Hanspeter, wissen wir nicht, warum du ausgezogen wurdest? Ist es nicht auf Video aufgezeichnet, wurde von den Polizisten ausführlich erläutert und von Steven Winter noch einmal seine ganz eigene Theorie aufgestellt??? (Man darf Kleidungsstücke ausziehen und du hattest eben keine Unterhose an).” Ja, liebe Leser, natürlich ist das ein hinlänglich geklärter Umstand, weswegen die Staatsanwaltschaft und Polizei den Staatsverweigerer selbstverständlich darauf hingewiesen hat, dass hier keine Straftat zur Debatte steht, das Strafverfahren bereits beendet ist, sie keine privaten Chatnachrichten über strafrechtlich nicht relevante Vorgänge annehmen können und er doch die Beleidigungen gegen Hanspeter unterlassen möge.

SPASS! Das hätte eine Staatsanwaltschaft/Polizei gemacht, die sich an Gesetze hält, unabhängig und nicht befangen ist. Die in Schaffhausen jedoch dachten sich “Oh, cool, private Chatnachrichten über einen Privatkläger, der es gewagt hat, Polizisten anzuzeigen, nehmen wir!” und hat sich mit dem Staatsverweigerer, der 90% seines Textes damit verbrachte zu erläutern, dass er ein Mensch ist (weder Person noch Reptil!) zusammengetan, um Hanspeter gemeinsam zur Strecke zu bringen und “das Schindluder, das der Teufelsanbeter treibt” aufzudecken. Plötzlich echauffiert sich auch kein Polizist mehr darüber, dass er geduzt wird, dass die Polizei Schaffhausen als Filiale bezeichnet wird, die Polizei als solche somit als Firma oder die Staatsanwaltschaft in eckigen Klammern geschrieben wird, was in Übersetzung für normale Menschen bedeutet “Ich erkenne euch nicht an:” Die Freude über einen kleinen Einblick war offensichtlich zu gross.


Resümieren wir: Jemand wird von 3 Personen gewaltsam und offensichtlich gegen seinen Willen ausgezogen, das ganze wird auf Video aufgezeichnet, Polizei wie Staatsanwaltschaft rechtfertigen die Tat mit angeblichen Vorgaben, die diesen Menschenrechtsverstoss rechtfertigen. Anschliessend fordern die Staatsanwaltschaft/Polizei einen Staatsverweigerer auf, private Chatnachrichten mit dem Privatkläger (Opfer möchte man ihn ja nicht nennen) herauszugeben, um herauszufinden, wie der Privatkläger es geschafft hat, die Personen, die ihn auf Video aufgezeichnet gewaltsam und gegen seinen Willen ausgezogen und nackt festgehalten haben, dazu zu bringen, ihn auszuziehen.

Keine Sorge, das hört sich nicht nur in Ihren Ohren absurd und – ohne die Keule schwingen zu wollen – ein kleeeeeeiiiiiines bisschen nach Victim Blaming an. Fest steht, dass keine Straftat in Betracht kommt, die Tat ist wie bereits mehrfach erwähnt auf Video aufgezeichnet und keiner der Polizisten hat ausgesagt “Ich wusste nicht wie mir geschieht, aber als ich ihn sah, überkam mich der unbändige Drang, ihn auszuziehen”, selbst eine Anklage wegen Hexerei (der letzte Hexenprozess der Schweiz fand in Schaffhausen statt) fällt damit ausser Betracht. Was für eine Auskunft erwartet man sich also? Dass Hanspeter die Polizisten mit seiner erotischen Art verführt hat, ihn auszuziehen? Dass er sie telepathisch dazu gedrängt hat? Und wie sieht das eigentlich mit verbotener Beweiserhebung aus? Sieht das Gesetz es vor, dass Beweise verwertet werden, die weder eine Straftat indizieren noch über einen unaufgeklärten Umstand Auskunft geben, dazu in einem eingestellten Strafverfahren und die dadurch erhoben werden, dass die Polizei Privatbürger auffordert, private Chatnachrichten herauszugeben?
Ist das das Standardvorgehen? Ohne die Taten gleichsetzen zu wollen, fordert die Polizei bei Vergewaltigung auch nach Abschluss und natürlich Einstellung des Strafverfahrens Bürger auf, Chatnachrichten herauszugeben, wenn diese behaupten, die Privatklägerin/Opfer hätte darin zugegeben wie sie den Täter dazu gebracht hat, sie zu vergewaltigen? Insbesondere wenn Videoaufnahmen der Tat existieren, die eindeutig belegen, dass es gegen den Willen der Privatklägerin geschah und der Täter angab, warum er die Tat begangen hat? Was? Nein? Nun ja, dann muss es wohl an der Person Hanspeter liegen, dass man sich zu derartigen Ermittlungen hinreissen lässt. Viel wichtiger aber: Welcher Staatsanwalt hat der Polizei “die Information” oder viel eher den Auftrag gegeben, dass sich ein unbescholtener Staatsverweigerer mit ihnen zusammentun will, um Hanspeter zur Strecke zu bringen? Steven Winter? Andreas Zuber? Peter Sticher? Oder jemand ganz anderes? Wir nehmen an, dass wie üblich die Polizei bauergeopfert wird, die nun ihre Befangenheit und Eignung für ihre Stellung unter Nennung ihres Namens eindrücklich demonstriert hat, ganz in alter Manier aber keine Aktennotiz o.ä. darüber existiert, welcher Staatsanwalt sein Interesse an privaten Chatnachrichten nicht unterdrücken konnte und man somit nur mit den leider ausschliesslich in den Behörden verbreiteten telepathischen Fähigkeiten die Identität desjenigen herausfinden könnte. Zumindest das Bundesgericht wird sich sicher königlich darüber amüsieren, dass die Staatsanwaltschaft mit dem MENSCH Staatsverweigerer zusammenspannt und sich auf dessen Niveau herabbegibt, um auf Biegen und Brechen dem Privatkläger eines Übergriffs der Polizei die Schuld für die Tat zuzuschieben…eine derartige schamlose und offensichtliche Befangenheit sieht man wahrscheinlich auch dort nicht alle Tage.

Lieber Kantonsrat, lieber Regierungsrat: Die Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Peter Sticher führt nun also nicht nur zu potenziellen Menschenrechtsverstössen im Gefängnis, bei denen Sie untätig blieben, auch nicht nur zu abstrusen “Ermittlungen”, in denen der Staatsanwalt dem Privatkläger die Akteneinsicht verweigert, um die mutmasslichen Täter vor anonymisierter Berichterstattung zu schützen, bei welchen Sie untätig blieben und zu Verschleppungen, wenn man ein volles Jahr benötigt, um diejenigen auf einem Video zu identifizieren, die tagtäglich vor der eigenen Nase ein uns aus gehen, bei welchen Sie untätig blieben, Peter Stichers Führung sorgt nun auch ganz offiziell für polizeiliche Ermittlungen zusammen mit Staatsverweigerern gegen einen Privatkläger, der sich unter diesen Umständen gegen einen Übergriff der Polizei zur Wehr setzen muss. Langsam, aber sicher hat die Absurdität Dimensionen erreicht, die man selbst mit starker Sehbeeinträchtigung nicht mehr übersehen kann. Vielleicht wäre es an der Zeit, ein klärendes Gespräch mit der Justiz und Strafverfolgung Schaffhausens zu führen, bevor noch die Polizei selbst in die Staatsverweigererszene abdriftet, denn augenscheinlich fehlt wirklich nicht mehr besonders viel.

In der Zwischenzeit können wir alle darauf gespannt sein, wie Hanspeter die armen Polizisten dazu gebracht hat, ihn mehrere Stunden nackt in eine Gummizelle zu sperren. Evtl. liefern die Chatnachrichten ja auch die Lösung dafür, wie er das Gefängnis dazu gedrängt hat, Licht, Wasser und Heizung auszuschalten. Sie erfahren es ganz bestimmt hier!

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