Kantonsgericht: Kommt die Wahrheit nun ans Licht?

Bald beginnt die Verhandlung, weil Hanspeter einen Polizisten geschubst und gebissen haben soll. Die Anträge, 2 Polizisten zu befragen, wurden angenommen, so werden morgen nun der angeblich geschädigte P.H. und der Zeuge T.S. befragt. Und Hanspeter hat auch nochmal die Gelegenheit, Fragen zu stellen. 🙂 Es gibt noch einigen Klärungsbedarf bei gewissen Themen, z.B. warum sich die Vorwürfe geändert haben, als man von der laufenden Tonbandaufnahme erfahren hat. Allgemein widerspricht das, was aufzuzeichnen möglich war, so mancher Version von P.H. und T.S. (auch von G.R., aber der wurde bereits bei der Staatsanwaltschaft befragt und hat im Wesentlichen ausgesagt, dass er nichts so richtig gesehen hat und hat sich an nichts mehr wirklich erinnert, also ist es strafrechtlich nicht relevant).
Es wird ein spannender Tag: Auch weil nach der Erledigung dieses Verfahrens (und ein Gerichtsurteil über eine Beschwerde in einem anderen fehlt noch, das sollte aber jeden Tag kommen) eine sistierte Anzeige von Hanspeter wieder aufgenommen werden kann. Bei dieser sind u.a. auch P.H. und T.S. Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft hat sie offensichtlich anhandgenommen (sonst könnte sie nicht sistiert werden), also Anhaltspunkte gesehen. Delikt ist u.a. falsche Anschuldigung.

Da aber der Staatsanwaltschaft bewusst ist, dass Aussagen von Polizisten vor anderen Polizisten eh nicht verwertet werden können, wartet man das Gerichtsverfahren und ihre erneute – gültige – Aussage ab. Es hängt also davon ab, was sie dort erzählen: Jede Lüge und jeder Widerspruch bringt sie der Falschen Anschuldigung ein bisschen näher. Freuen wir uns also auf unseren Plausch bei der Verhandlung.



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