Sachverhalt in Kürze
- Juristin am Kantonsgericht ruft beim “Kunden” (= Rechtsuchender) an, erreicht jedoch nur die Combox und ruft ins Telefon “Ruf zurück, du Nеgеr”.
- Das Opfer nimmt die Combox auf und sagt “Die pute werde ich anzeigen”.
Ruf zurück, du Nеgеr!
- Kantonsgericht, (anonyme) Mitarbeiterin
Resultat
Der schwarzhaarige, dunkelhäutige “Kunde” wurde verurteilt und erhielt eine Bestrafung. Die Kantonsmitarbeiterin wurde nicht bestraft. Der schwarzhaarige, dunkelhäutige “Kunde” hatte sich ja genügend Gerechtigkeit verschafft, indem er sie “pute” genannt hat.
Das macht ja gar keinen Sinn … Ein Strafbedürfnis bestehe nicht, weil sich der Privatkläger schon selber Gerechtigkeit verschafft habe, aber er selber wird bestraft, weil er sich gewehrt hat? Das wirkt auf mich so, als ob das Bundesgericht das Verhalten der Mitarbeiterin des Kantonsgerichts SH im Prinzip bestätigt.
Zahlen lügen nicht
Wen wunderts? Die Polizei bezeichnet die dunkelhäutigen Mitbürger als “Shitskins” (= Scheisseaussehende Hautfarbe) und im Gefängnis beträgt die Ausländerrate mehr als 70%, obwohl diese im Vergleich “nur” ~25% der Bevölkerung ausmachen.
Pro Jahr werden von der Polizei ca. 25 Menschen erschossen*, davon sind im Schnitt 15 Schwarz, somit stellen die Dunkelhäutigen ~70% der Erschossenen dar, machen aber selbst in den Grossstädten nicht einmal 2% der Bevölkerung aus.
*Die Zahlen schwanken stark. Die Prozentangaben variieren von Jahr zu Jahr, da manchmal mehr oder weniger von der Polizei erschossen werden.
Copyright
Das Titelbild stammt von https://mirsindvoda.ch/voelkerschauen-in-der-schweiz/ und zeigt, dass bis 1972 dunkelhäutige Menschen im Zoo wie Tiere ausgestellt wurden.