Prügel-Attacke: Hat Täter das Land verlassen?

Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr (Beweismittel vernichten, Zeugen beeinflussen etc.) oder Wiederholungsgefahr: Das sind laut Art. 221 Abs. 1 StPO die Gründe, warum jemand in Untersuchungshaft festgehalten werden kann. In Schaffhausen jedoch ist das Gefängnis offensichtlich von Verkehrssündern, Schwarzfahrern, zu-spät-bei-der-Gemeinde-Anmeldern & Co, die die Bussen nicht zahlen können, besetzt, derlei Delikte werden mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt. In der Gummizelle war an diesem Tag, dem 29. Dezember 2021 schliesslich der nackt ausgezogene Maskenverweigerer (in der eigenen Wohnung wohlgemerkt) Hans-Peter, nicht einer der vier Männer, die eine Frau spitalreif schlugen bzw. dabei zusahen. Sehen wir uns die Kriterien für eine Untersuchungshaft doch einmal genauer für diesen Fall an (Erinnerung: Alle der Beteiligten sind auf freiem Fuss und waren auch gar nicht oder nie mehr als einige Stunden inhaftiert)

Wiederholungsgefahr: Mindestens einer der Täter ist äusserst stolz auf die Tat und prahlt seit 2.5 Jahren damit.

Kollusionsgefahr: Das Hauptbeweismittel, die Aufnahmen, wurden bei einem der Beschuldigten belassen und sogar von diesem selbst gesichert.

Fluchtgefahr: Wo ist noch gleich der “Herr” mit der rot-weissen Trainerhose, rumänischer Staatsangehöriger, der die Frau mit dem Kopf voran auf den Boden schleudert? Hmmm…In der Schweiz jedenfalls allem Anschein nach nicht mehr.

Gut gemacht, Polizei und Staatsanwaltschaft Schaffhausen, die nun bereits 2.5 Jahre für ein Strafverfahren brauchten, dessen Beweisführung laut Leitendem Staatsanwalt Zuber nach 2 Tagen “praktisch abgeschlossen” war. Kann doch mal passieren, dass einem ein Beschuldigter eines Verbrechens abhaut, wenn man gerade damit beschäftigt ist, Marktstände zu büssen, die 2 Minuten zu lange offen hatten (und Schaffhausen damit ein Stückchen sicherer zu machen💕)…

3 thoughts on “Prügel-Attacke: Hat Täter das Land verlassen?”
  1. Offener Brief

    Geehrte Herren der Strafverfolgungsbehörden Schaffhausen

    Erstaunt wurde Ihre subjektive Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Befremdlich ist auch die Berufung auf das Amtsgeheimnis, während im gleichen Atemzug, dies in der Stellungnahme teilweise aufgehoben wurde. Der Rundschaubericht basiert auf die nachweislichen Akten. Von Unwahrheiten kann somit offensichtlich keine Rede sein. Es ist zutiefst erschreckend, in welchem Ausmass, die einzuhaltende Sorgfaltspflicht, ausser Acht gelassen wurde. Gerne würde ich erfahren, weshalb die mutmasslichen Gewalt und Sexualstraftäter, nicht zeitnah in die erforderliche U-Haft genommen wurden? Wie kann es sein, dass eine mutmassliche Vergewaltigung nicht rechtmässig abgeklärt wurde? Bitte nehmen Sie folgendes zur Kenntnis. Die erforderliche Glaubwürdigkeit, sowie auch insbesondere das Vertrauen, sind seit der Causa Kümmertshausen verspielt. Es stellt sich somit die wesentliche Frage; weshalb aufgrund der offenbaren Befangenheit, die Causa nicht entzogen wird?

    Ich verbleibe mit freundlichen und nachdenklichen Grüssen.

    Petra Hartmann

    Expertin präventiven Opferschutz

    http://www.vergiss-meinnicht.org

  2. Warum berichten die anderen lokalen Medien nicht so intensiv darüber?? Während hier ein random Blogger backstories schreibt, ist SHN damit beschäftigt die Staatsanwaltschaft und Polizei schönzureden….
    Tja, SHN lebt halt von unseren Steuern und Serafe und die Hand die einen füttert, beisst man halt nicht…

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