Die Welle der Empörung ist mittlerweile abgeflacht und es ist Ferienzeit: Perfekter Zeitpunkt, um – ohne mit viel Gegenwind rechnen zu müssen – ein Gutachten zu veröffentlichen, laut dem – Trommelwirbel bitte! – der Schaffhauser Polizei kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Lediglich, dass man – ein Jahr nach dem Vorfall – nur das eine Telefon des Anwalts, das kaum Dateien enthielt, beschlagnahmt hatte, anstatt nach weiteren zu suchen, wurde bemängelt, wobei sich “aus den Akten nicht ergeben hat”, dass er weitere Telefone besitzt. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wurde übrigens nicht untersucht, weil … weil halt. Schade ist das insbesondere deswegen, weil man dann Fragen stellen könnte wie “Wenn die Beweisführung einen Tag später quasi abgeschlossen war, warum wurde die nächste Hausdurchsuchung erst ein Jahr später durchgeführt und über zwei Jahre später noch keine Anklage erhoben?” Oder “Die Staatsanwaltschaft behauptet, es habe bis ein Jahr nach der Tat keine Hinweise gegeben, dass die Tat vom Anwalt aufgezeichnet wurde, aber man sieht in den Aufnahmen, die einen Tag später “gesichert” wurden doch, dass er ein Handy auf die Szenerie richtet.” Das sind zwei Beispiele von vielen Fragen, die nun leider unbeantwortet bleiben müssen, weil …weil halt.
Wer allerdings denkt, dass die Staatsanwaltschaft vollkommen tatenlos geblieben ist, der irrt: Es wurde mittlerweile eine Teilrevision des Schaffhauser Justizgesetzes in Planung, die dafür sorgen soll, dass Staatsanwälte nicht mehr gewählt werden, sondern einfach nur vom Regierungsrat (der zuständige Regierungsrat Dino Tamagni sitzt mit dem Ersten Staatsanwalt Peter Sticher im Männerclub) eingestellt werden, sie müssen dann auch nicht mehr wiedergewählt werden. Der Kantonsrat als Ausfluss der Bevölkerung hat damit keine Entscheidungskompetenz mehr darüber, wer die Strafverfolgung im Kanton ausübt.
Wir wollen an dieser Stelle daran erinnern, dass Schaffhausen neben dem Zunftbruder Peter Stichers Johannes Brunner, für dessen Einstellung Peter Sticher vorab geworben hat, ohne zu erwähnen, dass er auch mit ihm in Männerclubs sitzt, auch die beiden schweizweit bekannten Skandalstaatsanwälte Andreas Zuber (der sogar während eines laufenden Verfahrens wegen Amtsmissbrauch & Co. importiert und zum Leitenden Staatsanwalt gemacht wurde, auch er war ein langjähriger Bekannter von Peter Sticher) und Martin Bürgisser, der von Blocher höchstpersönlich wegen Amtsgeheimnisverletzung angezeigt wurde, beherbergt. Martin Bürgisser ist ausserordentlicher Staatsanwalt, wurde also nicht gewählt, bei Johannes Brunner und Andreas Zuber monierten Mitglieder des Kantonsrates und/oder Medien jeweils, dass der Kantonsrat vom Ersten Staatsanwalt Peter Sticher getäuscht und/oder nicht umfassend aufgeklärt wurde. Es darf daran gezweifelt werden, dass die Einstellungspolitik ohne den Kantonsrat besser wird. Wer in Schaffhausen Staatsanwalt werden will, lädt Peter Sticher wohl am besten jetzt schon einmal zum Candle Light Dinner ein…Er mag gerne Steak, Bier und Zirkus.
Auch eine zweite Neuerung betrifft die Staatsanwaltschaft, nämlich soll ein Ermächtigungsverfahren eingeführt werden, sprich: Wer einen Staatsanwalt (oder Richter) anzeigen will, kann dies nicht mehr einfach so – wie es bei jedem anderen der Fall ist -, sondern muss erst eine Genehmigung beim Gericht beantragen. Und zu guter Letzt sollen Assistenzstaatsanwälte ins Justizgesetz aufgenommen werden, wodurch diese dann auch Strafbefehle erlassen dürfen, also faktisch Staatsanwälte, die keine Staatsanwälte sind…Es ist im Übrigen keine 30 Jahre her, da durfte man nur von einem Richter ins Gefängnis gesteckt werden. Dann kam die Staatsanwaltschaft mit ihren “Urteilsvorschlägen” aka Strafbefehle und nun soll man von Anfang 20-Jährigen, die die Kriterien zum Staatsanwalt nicht erfüllen, ins Kittchen gesandt werden. Die Staatsanwaltschaft mag nun argumentieren, dass dies von Überlastung herrührt, aber man könnte sich ja auch auf wesentliche Bedrohungen fokussieren, anstatt beispielsweise auf Leute, die auf einem Fussgängerweg Velo gefahren sind.
[…] so gerne Gutachten erstellen lässt (aber nur von der Polizei, ja nicht von der Staatsanwaltschaft, vgl. Fabienne W.): Würde man nun isoliert das Vorgehen der Polizei (in diesem Punkt) betrachten, würde sich […]