- Staatsanwaltschaft wusste von Verbreitung von Videos der Prügel-Attacke auf Fabienne W. und duldete es
- Staatsanwaltschaft unterbindet potenzielle Verbreitung von Videos, in denen sich Polizisten mutmasslich strafbar machen
Im heutigen Rundschau-Beitrag wurde berichtet, dass die Staatsanwaltschaft darüber informiert war, dass das Video von den Beschuldigten herumgezeigt und versendet wurde, dies wurde von einem der Haupttäter sogar in einer Einvernahme bestätigt. Die Staatsanwaltschaft jedoch fand, das erfülle keinen Straftatbestand und würde keinen Anlass zu einer Beschlagnahmung des Handys oder sonstigen Zwangsmassnahmen gegen die Beschuldigten geben.
Erinnern wir uns an das Verfahren des Seitenbetreibers: Die Aufnahmen der Überwachungskamera des Gefängnisses Schaffhausen, an dem Hanspeter am selben Tag in der Gummizelle von Polizisten nackt ausgezogen und ohne Licht, Heizung, Wasser und Toilettenpapier teilweise ohnmächtig nackt festgenommen wurde, hält die Staatsanwaltschaft zurück: Grund: Sie sollen nicht öffentlich werden, auch nicht anonymisiert.
Bedeutet: Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen sieht kein Problem darin, wenn Aufnahmen (in einem laufenden Strafverfahren) einer Prügel-Attacke auf eine Frau unanonymisiert und gegen den Willen des Opfers von den Tätern verbreitet werden, sie möchte aber um jeden Preis verhindern, dass Aufnahmen eines Übergriffs von Polizisten auf eine Privatperson vom Opfer veröffentlicht werden. Sind Polizisten Täter, hält man die Aufnahmen sogar präventiv zurück, ist das Opfer eine Frau, wird diese Demütigung sang – und klanglos geduldet.
Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher…