Vom Kantonsrat gewählte Justiz

Zunächst wollen wir die Protagonisten vorstellen: Neben Hans-Peter ist dies

der Leiter Peter Sticher, der durch seine Einstellungspolitik auffällt:

Neben Johannes Brunner, den er aus der Scaphusia und Siblingen kannte (shaz hat bereits damals berichtet) und den er trotz so gut wie keiner Erfahrung, fast doppelt so langer Studiendauer wie vorgesehen und fragwürdiger Masterarbeit einstellte, holte er noch Zuber, der samt seiner Mitangeklagten aus dem Thurgau nach Schaffhausen türmte, nachdem er wegen Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung im Amt angeklagt wurde, an Bord. Aber es wird noch besser: Der erste und einzige Wirtschaftsberater einer Staatsanwaltschaft in der Schweiz wurde sein knapp 20-Jähriger Sohn, ohne öffentliche Ausschreibung, weil es ja nur befristet war (einen Wirtschaftsberater brauchte man ausgerechnet dann ganz dringend, als Robin Sticher zwischen dem Militärdienst und dem Beginn des Studiums eine viermonatige Lücke gehabt hätte).

Der Anzeigeerstatter Pascal Hofstetter:

Hier sehen wir den äusserst vertrauenswürdigen Pascal, wie er grinsend daneben steht, als ein anderer Polizist während einer Hausdurchsuchung eine Hauswand bespuckte.

Bei dieser Hausdurchsuchung wurde übrigens ein Anwalt in Handschellen gelegt. Von jenem Anwalt fanden Hans-Peter und Gretel Nichtschweizer nach ihrer Hausdurchsuchung fast 3 Jahre später interne Polizeiakten – aus einer Abteilung, in der kein einziger der anwesenden Polizisten tätig war. Das findet der Staatsanwalt Steven Winter übrigens stossend, aber nicht strafbar. (unten 1 von 9 Seiten)

Johannes Brunner aka Fesch, Sender, Rüger (er tritt – wie man sieht – gerne Männerclubs bei, das hat er mit Hern Sticher gemeinsam), der durch seltsame Schreibweisen in seiner Masterarbeit heraussticht und Durchsuchungsbefehle mündlich ausstellt und anschliessend ein Jahr nicht verschriftlicht, weil er es angeblich vergessen hat, dabei aber sogar in Aktennotizen festhält, dass Hans-Peter WIEDER danach gefragt hat. (Wir wissen natürlich, dass das nicht das einzige Mal war, dass danach gefragt wurde.)

In Tat und Wahrheit hat er es nicht “vergessen”, sondern war – ist vermutlich immer noch – der Meinung, dass man keine Durchsuchungsbefehle ausstellen muss, wenn man nichts findet. Auch den Durchsuchungsbefehl vom 07. Januar 2022 hat er nie abgegeben, diesen hat Hans-Peter erst in der Akteneinsicht zum ersten Mal gesehen (wäre er lediglich nicht unterschrieben, würde “Unterschrift verweigert” stehen), obwohl sein Telefon mehrere Wochen einbehalten und zu knacken versucht wurde (leider erfolglos, man hat seine Anleitung, diverse Lieder und Videos abzuspielen, um das Telefon zu entsperren, aber auch nur sehr halbherzig ausgeführt)

Darauf angesprochen meinte er, dass man das Telefon nicht öffnen konnte, deswegen sei ihm der Durchsuchungsbefehl nicht gegeben worden. Das macht durchaus Sinn…Wenn die Polizei versucht, eine Wohnung aufzubrechen, um sie zu durchsuchen, aber nur bis in den Korridor und nicht ins Wohnzimmer kommt, dann braucht sie ja auch keinen Durchsuchungsbefehl, oder?

Vielleicht war er, als dieses Thema im Studium besprochen wurde, auch gerade mit der Familienplanung beschäftigt, er ist nämlich “Biervater” diverser “Burschen”, einer davon ironischerweise benannt nach dem Scaphusia-Namen seines Biergrossvaters: Fesch. (Was für eine Ehre, im gleichen Stammbaum wie “Sekret” aufgeführt zu sein.)

Nachdem Johannes Brunner unerklärlicherweise den Fall an seine Kollegin Michèle Schaufelberger, die sich im Vergleich zur bisher zu beurteilenden Männerrunde als am kompetentesten erwiesen hat (wenngleich die Anweisungen, die man ihr offensichtlich gegeben hat, sie doch zu so einigen inkompetenten Entscheidungen gedrängt haben) abgegeben hat, gehen wir nun nicht weiter auf seine durchaus zahlreichen Verfehlungen ein und widmen uns dem vorerst letzten Protagonisten.

Steven Winter, momentan untergetaucht und nur noch als i.V. Martin Bürgisser zu lesen. Eigentlich gehört er der Verkehrsabteilung an, man munkelt jedoch, dass er demnächst in die Allgemeine Abteilung wechselt, dort passt er auch wunderbar hin.

Er war bisher schliesslich der Einzige, der Herrn Brunner in Sachen Inkompetenz toppen konnte.

Zu den Ereignissen

Wir wollen uns so kurz wie möglich fassen:

Nachdem Herr Brunner einen Durchsuchungsbefehl für eine an Gretel Nichtschweizer adressierte Sendung mit der legalen Substanz ADB-Binaca (zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung im September 2021, erst am 06. Dezember 2021 wurde sie illegal) ausgestellt hatte, fiel Pascal Hofstetter samt Anhang am 29. Dezember 2021 ein. Während er – wie wir oben sehen – spuckende Polizisten augenscheinlich amüsant findet, fand er es richtig fies und unangebracht, dass er von Hans-Peter teilweise geduzt wurde und dieser sich weigerte, in der 120 Quadratmeter-Wohnung eine Maske zu tragen, weil HALLO??? COVID????? WIR WERDEN ALLE STERBEN!!!! Deshalb verhaftete man Hans-Peter denn auch. Wundersamerweise haben es alle 4 Polizisten überlebt, obwohl Hofstetter von der Covid-Virenschleuder Hans-Peter sogar gebissen worden sein will – also nicht er, seine Jacke. Das fiel ihm aber erst auf dem Polizeirevier ein, genauso dass er geschubst worden sein will und sich nur mit einem Sprung über eine Stufe vor dem Sturz über 2 Stufen retten konnte. Bezeugt wurde beides von 2 Polizisten, das Schubsen vom einen, der sich in der Befragung so gut an alles, was auf der Treppe passierte, erinnerte, dass er die 2-Meter-Treppe mit 8 Meter Länge angegeben hat und das andere von einem Herrn, der einen Biss gesehen haben will und dabei – u.a. als Grund für die Verhaftung – erfand, dass eine andere Polizistin ebenfalls alles gesehen haben will, nur leider hat diese selbst ausgesagt, dass sie gar nichts gesehen hat und nur gehört hat, wie Hans-Peter sich beklagt hat, dass er gestürzt ist. Eine weitere Polizistin sagte aus, dass sie im gleichen Raum stand, aber permanent weggedreht war, obwohl hinter ihrem Rücken angeblich ein Kampf tobte. Zunächst hiess es auch noch, die Polizisten seien mit dem Tod bedroht worden, einer davon sagte dies sogar vor laufender Kamera und gab in der Befragung zu, einen “Schmerzreiz gesetzt” zu haben, die übrigen Vorwürfe fielen ihnen erst ein, als sie davon erfuhren, dass die Hausdurchsuchung mitgeschnitten wurde. Beide Polizisten und selbstverständlich auch Herr Hofstetter wurden angezeigt, leider wurde das Verfahren bis zum Abschluss des Verfahrens wegen Jacke-Beissens und Schubsens sistiert, aber das Gute daran ist, dass sie ihre Falschaussagen und Falschbeschuldigungen dann vor Gericht noch einmal wiederholen und die Schwere der Straftat verschlimmern dürfen, vielleicht finden wir im Abstellraum dann nicht nur jede Menge Kartons und interne Polizeiakten, sondern auch die Aufnahme vom 29. Dezember 2021 wieder.

Nach der Verhaftung hat man Hans-Peter ohne vorherige Befragung oder einen Anwalt (sein eigener war leider in den Ferien wie wohl die meisten am 29. Dezember, vielleicht ist das auch Sinn der Sache) in eine Zelle gesteckt. Von dort wurde er anschliessend in eine Gummizelle gebracht und nackt ausgezogen, anschliessend wurde er nackt festgehalten, er hat nur 200ml Wasser erhalten, der Strom der Zelle wurde ausgeschaltet, damit auch Licht und Bodenheizung und zu guter Letzt wurde ihm kein Toilettenpapier gegeben (Das Obergericht findet, er hätte ja einfach danach fragen können, leider hat man aber – das stand einen Absatz drunter – die Gegensprechanlage auch ausgeschaltet). Arzt hat man Hans-Peter keinen gegeben, obwohl er sogar kurze Zeit ohnmächtig war, was auf den Bildschirmen im Gefängnis und im Wachechefraum der Polizei zu sehen war.

Dieses Vorgehen verstösst gemäss ständiger Rechtsprechung u.a. des EGMR gegen das Folterverbot. (Judgment of application no. 20999/05, Hellig against the Federal Republic of Germany; Judgment of application no. 25196/94, Iwanczuk against Poland; Judgment of application no. 70204/01, Frérot v. France; Judgement of application No. 82284/17, Jeanty v. Belgium; BGer 1B_176/2016 vom 11. April 2017; BGer 1B_115/2019 vom 18. Dezember 2019)

Die Polizei wollte die Anzeige nicht aufnehmen, da der gesamte Polizeiposten befangen sei, wenn der Beschuldigte ein Polizist ist (aber einen Tag davor noch fleissig ermitteln konnte, wenn der Geschädigte ein Polizist ist), die Staatsanwaltschaft nur schriftlich, obwohl in der StPO mündliche Eingaben, welche Hans-Peter im Übrigen konsequent verweigert werden, ebenfalls vorgesehen sind. Die schriftliche Anzeige war angeblich nicht im per Einschreiben eingereichten Umschlag, was man aber trotz des Absenders auf dem Umschlag nicht mitteilte und sich 7 Monate schriftlich zu bestätigen geweigert hat.

Ein halbes Jahr später hat man dann doch noch ein Verfahren eröffnet.

Leider hat man allerdings noch einmal 5 Monate gebraucht, um die Polizisten auf dem Video zu identifizieren.

Alle Polizisten und die Gefängnismitarbeiterin, die identifiziert wurden, haben ausgesagt, dass man in der Gummizelle immer nackt sein müsse, das stünde so in den Reglementen bei der Polizei und beim Gefängnis. Sie würden das persönlich schon mehrmals im Jahr machen, sozusagen ist es also ein Tagesgeschäft. Einer der Polizisten hat in seinen Notizen sogar en detail die Regelungen markiert, die sich aufs Ausziehen beziehen, obwohl er sich angeblich an nichts erinnerte und auch nicht wissen konnte, worum es in der Einvernahme ging, es sei denn natürlich sein Chef hat es ausgeplaudert und damit den Ermittlungszweck gefährdet und sich evtl. sogar strafbar gemacht. Herr Winter wurde darauf hingewiesen, hat aber darauf verzichtet, den Beweis zu sichern.

Die Aufnahmen der Kameras und des Notknopfes wurden übrigens im Januar 2022 beim Gefängnisleiter Lorenz Ammann erfragt, er gab die Videoaufnahmen ab und sagte, er würde sich bemühen, die Tonaufnahmen so schnell wie möglich ebenfalls einzureichen. Das tat er nicht, im Oktober 2022 fragte Steven Winter noch einmal nach, Lorenz Ammann sagte wieder zu, sie einzureichen und tat es wieder nicht. Im November setzte man ihm eine Frist, Lorenz Ammann reichte die Aufnahmen der einen Zelle ein, der Gummizelle aber nicht. Dies hat Steven Winter aber offensichtlich nicht interessiert, er hat den Empfang der Aufnahmen quittiert und ignoriert, dass sie unvollständig sind und seitdem auch nicht mehr danach gefragt. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle, Herr Ammann, die Taktik hat funktioniert.

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements wurde im Übrigen schon letztes Jahr darauf hingewiesen, dass vermutlich regelmässig Häftlinge nackt festgehalten würden. Er hat erklärt, nicht zuständig zu sein, da er, wenn die Staatsanwaltschaft involviert sei, wegen der Gewaltenteilung nicht eingreifen dürfe und ohnehin sei er nu administrativ die Aufsicht. Bloss – Als eine Aufsichtsbeschwerde über die Staatsanwaltschaft – die übrigens wie der Regierungsrat der Exekutive angehört – an den Regierungsrat gesendet wurde, hat dieser sie an das Obergericht weitergeleitet, weil er ja meint, nur administrativ zuständig zu sein, und das Obergericht hat erklärt, nicht für Aufsichtsbeschwerden zuständig zu sein. Man kann in Schaffhausen also effektiv keine Aufsichtsbeschwerde über die Staatsanwaltschaft machen. Lustig, andere Kantone kriegen das hin.

Ob in den Polizeireglementen wirklich angewiesen war, Gefangene in der Gummizelle nackt auszuziehen, wie es alle Polizisten wie aus einem Munde behaupteten, kann nicht festgestellt werden, denn Steven Winter hat nur die Version angefordert, die im Jahr 2022, nachdem Hans-Peter schon alle darauf aufmerksam gemacht hat, dass es illegal sei, Gefangene standardmässig auszuziehen, geupdatet wurde, die am Tatzeitpunkt gültige Version hat ihn wie üblich nicht interessiert, obwohl er mehrmals darauf hingewiesen wurde.

Die Aufnahmen einsehen lassen möchte er übrigens auch nicht. Die Begründung hierfür wurde zahlreiche Male gewechselt. Schlussendlich durfte man sie auf einem stotternden PC beschleunigt ansehen, Kopien erstellen darf man nicht, denn er fürchtet je nachdem, wann man ihn fragt eine Diffamierung, eine Berichterstattung oder hat seit Neuestem Sicherheitsbedenken, weil ja eine Leibesvisitation darauf zu sehen sei (damit kann er eigentlich nur das Ausziehen und nackt festhalten meinen, so absurd es klingen mag), während er das gesamte interne Polizeireglement weitergeleitet hat und Hans-Peter nun weiss, wie die Polizei bei Alarmen vorgeht, was auf welchen Kameras zu sehen ist, wo Feuermelder sind, wo Wertgegenstände der Gefangenen aufbewahrt werden etc.

Die Staatsanwaltschaft bzw. i.V. Martin Bürgisser hat nun beschlossen, den Fall einzustellen und offensichtlich die Ausrede zu wählen, dass es eine Leibesvisitation war. Kein einziger Polizist und kein einziger Gefängnismitarbeiter hat ausgesagt, dass es eine Leibesvisitation gewesen sei, alle haben zugegeben, dies regelmässig zu tun. Dass man nicht weiss, wer es angewiesen hat, weil man beispielsweise nicht einmal damals gültige Reglemente anfordert, rechtfertigt selbstverständlich nicht das Verhalten der Polizisten und des Gefängnisses.

Sehr geehrter Kantonsrat

Herr Sticher, der schon mehrmals für seinen Einfluss bei der Auswahl von Bewerbern kritisiert wurde, hat es geschafft, eine Staatsanwaltschaft zu kreieren, die sich amtsmissbräuchlich verhält und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen von Kantonsangestellten schützt. Es wurden zahlreiche Beschwerden eingereicht, welche nun bis ans Bundesgericht weitergezogen werden mussten, da das Obergericht sie mit teilweise absurden Argumenten abgewiesen hat, während es nach Ende des Schriftenwechsels noch Eingaben von der Staatsanwaltschaft entgegennahm und die Staatsanwaltschaft dabei unterstützte, mir die Einsicht in die Videos während der gesamten Frist für die Beschwerde vor dem Bundesgericht zu verweigern.

Es ist auch nicht weiter verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft, zu Vorderst Herr Sticher, die StPO nur als Vorschlag sieht, wenn keine Aufsichtsbehörde im Kanton Schaffhausen existiert, obwohl dies ein Recht in der Schweiz ist, weil Herr Tamagni nicht so ganz weiss, welche Rolle er spielt.

Herr Sticher scheint seine Position eher dafür zu nutzen, sich in Männerclubs zu profilieren und ohne das Wissen des Kantonsrats Familienmitglieder einzustellen oder aber seine Freunde, egal welche Vorgeschichte diese auch zu haben scheinen.

Es wird nicht bei der Einstellungsverfügung bleiben und ich werde den Machtmissbrauch der Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren. Sämtliche Vorwürfe kann ich natürlich belegen.

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