Obergericht

Das Obergericht ist die oberste Rechtsmittelinstanz im Kanton. Es ist zuständig für Zivil- und Strafsachen sowie für verwaltungs- und sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten. Zudem ist es Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen und übt die Aufsicht über alle Justizbehörden des Kantons aus.

Öffnungszeiten, Mo-Fr
08:00 – 11:30
Mittwochs von 14:00 – 16:30
Kontakt
[email protected]
+41 52 632 74 22

Präsidentin

Annette Dolge, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin

Vizepräsidentin

Susanne Bollinger, Dr. iur., Rechtsanwältin

Oberrichter

Kilian Meyer, Dr. iur., Rechtsanwalt 
Oliver Herrmann, lic. iur., Rechtsanwalt 
Eva Bengtsson, Dr. iur., Rechtsanwältin

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