Hatte Anwalt Aufnahmen von Polizisten?

  • Es gibt Fotos des Anwalts mit Polizisten in den videoüberwachten Räumlichkeiten, in denen das Gewaltdelikt verübt wurde. Hatte er Aufnahmen von Polizisten?
  • Polizist forderte Anwalt auf, Queen abzuspielen. Kannten sie sich?
  • Hat jemand den Anwalt vor der 3. Hausdurchsuchung gewarnt?

Im letzten Beitrag zum Thema Fabienne W. der Schaffhauser Nachrichten wird beiläufig erwähnt, dass der Anwalt im Fall Fabienne W. sich mit Polizisten ablichtete und zwar in den Räumen, in denen auch die Gewalttat stattfand. Sie Schaffhauser Nachrichten, deren Chefredakteur Robin Blanck Clubfreund im Lions Club des ersten Staatsanwalts Peter Sticher ist – verpassen jedoch, es einzuordnen: Wie wir alle wissen, sind jene Räumlichkeiten videoüberwacht. Er verfügte somit über Aufnahmen mit mindestens einem Polizisten, eventuell mehr.




Erinnern wir uns an den Beitrag der SRF-Rundschau: Der Polizist sagt zum Anwalt: “Lassen Sie doch Queen laufen!”. Dies wurde von der Öffentlichkeit als stossend und unprofessionell empfunden; Was den meisten jedoch entgangen ist, ist das Folgende: Konsultiert man die Social Media-Kanäle des Anwalts, sieht man, dass die Band Queen zu seinen bevorzugten Interpreten gehört. Auch in den berüchtigten Räumlichkeiten wurde gerade Queen häufig abgespielt. Nun stellt sich die Frage: Hatte der Polizist zufällig den gleichen Musikgeschmack oder kannte er die Vorliebe des Anwalts für Queen, weil sie befreundet waren oder er möglicherweise selbst zu Gast beim Anwalt war, wo selbige abgespielt wurden? Was wiederum bedeuten würde, dass Aufnahmen des an der Hausdurchsuchung beteiligten Polizisten auf dem Datenträger waren, die man nicht mitgenommen hat, weil der Bildschirm kaputt war…

Demonstrantin hält Schild mit Anspielung auf SRF-Beitrag hoch
Screenshot des Social Media-Profils des Anwalts bei einem Queen-Konzert Zürich 28. Juni 2022

Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die dritte im Rundschau-Beitrag erwähnte Hausdurchsuchung, bei der die Polizei ein Handy mit einem Video darauf sicherstellte und nicht nach weiteren suchte. Warum war nur ein Video auf dem Handy, der Rest also offensichtlich gelöscht bzw. hatte der Anwalt evtl. ein Handy vorbereitet, auf dem nur ein Video war? Er hätte nicht mit einer weiteren Hausdurchsuchung rechnen müssen, die Vorwürfe waren bereits ein Jahr her und die Beweisführung laut Leitendem Staatsanwalt Zuber ja bereits zwei Tage nach der Tat “praktisch abgeschlossen”. Hat ihn jemand vorgewarnt? Polizisten? Staatsanwälte? Fakt ist, der Anwalt scheint den Strafverfolgungsbehörden immer einen Schritt voraus gewesen zu sein, was beeindruckend ist, möchte man doch meinen, dass sich bei so vielen Mitgliedern der erwähnten Behörden – die Polizei wird sogar ausgebaut – die Intelligenz ballt, jedoch scheint das Gegenteil der Fall zu sein.


Der Anwalt war in diesem Fall vielleicht Profiteur der Inkompetenz und mutmasslichen Korruption, jedoch ist er nur ein Symptom, gewiss nicht die Ursache eines befallenen Systems. Ein System, in dem Staatsanwälte nach “gutem Humor”, Clubmitgliedschaft (in Männerclubs) und Freundschaft mit dem Ersten Staatsanwalt Peter Sticher eingestellt werden, in dem Familienmitglieder auf Kosten der Steuerzahler eingestellt werden, in dem man sich nicht an die Strafprozessordnung halten muss und nichts passiert und in dem mutmassliche Straftaten (oder gar Menschenrechtsverstösse) von Polizisten damit gerechtfertigt werden, dass sie das Gesetz nicht kannten.
Eine drakonische Strafe für den Anwalt wird das System nicht ändern, man muss das Übel an der Wurzel packen, um es zu beseitigen.

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