Puck links, StPO rechts

Regeln gehören zum Leben, das weiss jedes Kind. An welche Regeln wir uns so zu halten haben, verändert sich jedoch im Laufe des Daseins…Wird uns anfangs noch von unserer Mutter diktiert, wann wir ins Bett zu gehen und was wir zu essen haben, später die Lehrerschaft indirekt wie wir unsere Nachmittage verbringen können, werden wir im Laufe der Zeit immer freier, bis irgendwann nur noch der Staat uns sagt, wie hoch die Gartenlaube maximal zu sein hat, wofür gut ein Viertel unseres Gehalts ausgegeben wird, welche Farbe das Haus gestrichen werden darf und was wir zu uns nehmen dürfen. So weit zur Freizeit, dann gibt es selbstverständlich noch das Arbeitsleben, indem ohnehin alles vertraglich reglementiert ist…

Nun gibt es natürlich so einige Menschen, die beim Staat arbeiten: Wenngleich sie selbstverständlich einen Vorgesetzten haben, ist dieser an spezifische Gesetze gebunden, die ihre Arbeit regeln. Für die Polizei und Staatsanwaltschaft ist es unter anderem die Strafprozessordnung, die den Ton angibt.

In Schaffhausen allerdings ist auch hier wieder einmal alles anders: Hier gibt es unter den Beamten nämlich einen Rebell. Mit bedächtigem Gang schlendert er durch die Gassen, vom Bahnhof zur Beckenstube und wieder zurück, fast unsichtbar, aber nicht unwirksam. Er lehnt sich auf gegen die Eliten in Bern, die diese bevormundenden Normen erlassen und leiht dem kleinen Mann – und der kleinen Frau – seine Stimme. Da weder der kleine Mann, noch die kleine Frau mit Hans-Peter Nichtschweizer telefonieren wollen, nimmt er es hier sogar ganz wörtlich mit dem “Stimme leihen” und gibt ihnen einen Text vor, den sie – das Engelchen des Gesetzes auf der einen Schulter und den Puck, der ihnen Gesetzeswidriges zuflüstert, auf der anderen Schulter – vorlesen sollen. Sonderlich viel scheint er ihnen nicht zuzutrauen, denn die einzige Steigerung in der Detailliertheit der Anleitung wären Bildchen nach Art Ikeas, selbst das Beenden des Telefonats ist noch festgehalten.

Dass man sich nicht an die Gesetze hält (laut Art. 110 StPO hat man das Recht auf mündliche Eingaben, welche neben telefonischen für Hans-Peter ebenfalls verweigert werden), bedeutet schliesslich nicht, dass es keine Regeln für die Staatsanwaltschaft Schaffhausen gibt, hier wird schlicht und ergreifend von einer anderen eisernen Faust regiert.

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