Akten zu 7B_523/2023 (Zensiert)

In diesem Verfahren kann man sehen wie Richter einem Laien Recht geben, ohne ihm offiziell Recht zu geben. Ein Laie wurde im Gefängnis Schaffhausen nackt festgehalten (siehe Wikipedia-Artikel dazu) und wurde dabei aufgenommen. Die Justiz in Schaffhausen wollte ihm die Aufnahmen nicht aushändigen. Also gar nie. Der Laie hat diese Verweigerung bis ans Bundesgericht gezogen, das jetzt jedoch in der “permanenten Verweigerung” ein temporäres versteht 😉 Der Laie war halt zu blöd zu verstehen, dass die Beschneidung der Akteneinsicht gar nicht permanent ist, sondern nur temporär – entgegen dem Wortlaut von Obergericht und Staatsanwalt.

Vorgeschichte:

  1. Gesuch um Akteneinsicht wird gestellt (mehrmals ersucht, nicht hochgeladen)
  2. 02. Mai 2023 (PDF) Staatsanwalt (Steven Winter) teilt mit, dass die Videos nicht gezeigt werden und verlangt Pseudostellungnahme (neue Begründung zur Verweigerung)
  3. 08. Mai 2023 (PDF) Pseudostellungnahme wird geliefert
  4. 12. Mai 2023 (PDF) Verfügung von Staatsanwalt (Steven Winter) wird erlassen (wieder neue Begründung)

Beschwerde vor Obergericht (51/2023/30):

  1. 17. Mai 2023 (PDF) Verfügung wird beschwert
  2. 01. Juni 2023 (PDF) Staatsanwalt nimmt Stellung
  3. 05. Juni 2023 (PDF) Es wurde ebenfalls beschwert, dass mir die Tonaufnahmen der Gegensprechanlagen nicht ausgehändigt werden, obwohl diese nicht teil der Verfügung vom 17. Mai 2023 sind, jedoch wurde diese Beschwerde als Eingabe behandelt.
  4. 14. Juni 2023 (PDF) Bemerkungen des Laien zur Stellungnahme
  5. 19. Juni 2023 (PDF) Staatsanwalt nimmt erneut Stellung
  6. 30. Juni 2023 (PDF) Laie gibt Bemerkung zur neuen Stellungnahme ab
  7. 07. Juli 2023 (PDF) Entscheid des Obergerichts

Beschwerde vor Bundesgericht (7B_523/2023):

  1. 14. August 2023 (PDF) Laie beschwert sich über Entscheid des Obergerichts (und dass seine andere Beschwerde als Eingabe behandelt wurde)
  2. 02. Juli 2024 (bger.ch) Bundesgericht Entscheid (versandt am 26. August 2024)

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