Bericht in der SHAZ: Ein Déjà-vu

Ein sehr lesenswerter Artikel der Schaffhauser AZ (Kommentar und Artikel auf Seite 2-5)…Die nicht nachvollziehbare Einstellungsverfügung von Martin Bürgisser mit absurder Begründung kommt uns etwas zu bekannt vor.

Wenn die Anweisungen des Ersten Staatsanwalts samt seiner “Schaffhauser Praxis” nicht mehr mit dem Schweizer Gesetz übereinstimmen, ist es vielleicht Zeit zu gehen (hier sollte sich der Kantonsrat angesprochen fühlen)…Viele andere Kantone kennen für die Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft übrigens eine Begrenzung der Amtszeit…wohl gerade für bzw. gegen solche Fälle. Die Nachfolge wäre ja schon gesichert mit dem unbescholtenen und kompetenten Andreas Zuber oder wenn man auf die jüngere Generation setzen will, mit dem feschen und noch unbescholteren Johannes Brunner.

Natürlich läuft Schaffhausen dann auch Gefahr, samt Peter Sticher die Arbeitskraft seiner Familie zu verlieren, die ab und an in den Schaffhauser Behörden arbeitet (sein Sohn ist unserer Kenntnis nach nach wie vor der erste und einzige (und mit gerade einmal Anfang 20 Jüngste!) Wirtschaftsberater/administrative support/hängtabvomtagandemmanaufseinlinkedinprofilschaut einer Staatsanwaltschaft gewesen).

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