Wir haben bereits einiges über Peter Sticher berichtet: wie sehr er sich als Vize-Zunftmeister und Mitglied des Schaffhauser Grosskatzenvereins für Schaffhausen einsetzt, aber auch wie ehrgeizig sein Sohn trotz wenig bis gar keiner Berufserfahrung zum ersten Wirtschaftsberater einer Staatsanwaltschaft aufsteigen konnte. Nur wenige wissen allerdings, dass sich die Anstrengungen für Schaffhausens Recht und Ordnung durch die gesamte Familie ziehen. Auch Peter Stichers 2. Ehefrau hat nämlich geschlagene drei Mal beim Kanton gearbeitet, zwei Mal davon bei der Polizei. Vielleicht war es sogar bei der Arbeit, als sie sich kennenlernten, hierüber könnten wir uns allerhöchstens Vermutungen hingeben, weswegen wir darauf verzichten und stattdessen bei den Tatsachen bleiben.
Im Gegensatz zu Robin Stichers Stelle, die laut Personalamt nicht ausgeschrieben werden musste, weil sie befristet war, sondern lediglich einer Genehmigung durch den Regierungsrat bedurfte, waren ihre Stellen alle drei ausgeschrieben, wir gehen daher davon aus, dass sie drei Mal die qualifizierteste Bewerberin war. Was allerdings auffällt, ist der zeitliche Aspekt.
Die Stelle als Assistentin der Departementsleitung des Finanzdepartements wurde am 2. Dezember 2016 ausgeschrieben, sie hat zu diesem Zeitpunkt noch bei der Polizei gearbeitet.
Die Kündigungsfrist für Staatspersonal beträgt laut Art. 11 Personalgesetz nach Ablauf der Probezeit 2 Monate, ab dem zweiten Dienstjahr 3 Monate. Nichtsdestotrotz begann sie die Stelle im Januar 2017.
Wie sie dies bewerkstelligt hat, bleibt ebenfalls reinste Spekulation, schliesslich kann sie von der Stelle nicht auf andere Weise als mit der am 2. Dezember 2016 erfolgten Ausschreibung erfahren haben. Selbstverständlich gibt es weitere Erklärungsansätze, beispielsweise, dass sie zufällig bereits gekündigt hatte und die neue Stelle zufällig genau dann begann, als die alte endete oder dass es sich um eine auf 2 Jahre und 8 Monate befristete Stelle handelte und die neue zufällig genau dann begann, als die alte endete. Oder dass man den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen früher aufgelöst hat. Da wir es nicht wissen, bleibt der Zweck dieses Artikels die Feststellung, das Zurücklehnen und ein Wort des Lobes für das Engagement der Stichers für Schaffhausen.