Wie die Justiz Laien verarscht

Sachverhalt/Fakten

Ein Laie wird im Gefängnis nackt festgehalten (Art. 3 EMRK) und wird anschliessend befragt und seine DNA wird abgenommen (Erkennungsdienstliche Erfassung).

Für die DNA-Abnahme hat der Polizist keine Genehmigung erhalten: Weder der Beschuldigte noch die Staatsanwaltschaft wiligten in die DNA-Abnahme ein. Die Polizisten entnahmen die DNA trotzdem.

Später fehlten in den Akten (Akteneinsicht) jegliche Hinweise, dass eine DNA-Abnahme je stattfand. Der verfahrensleitende Staatsanwalt (Johannes Brunner) meinte, er wisse nichts von einer DNA-Abnahme.

Auch nach mehrmaligen Nachfragen der Staatsanwaltschaft behauptete der Polizist – welcher die DNA ohne staatsanwaltschaftliche Genehmigung abgenommen hatte -, es gebe keine weiteren Dokumente. Erst als der jeweilige Polizist aufgrund von Unterdrückung von Urkunden angezeigt wurde, dann tauchte die Akte auch wieder auf.

Es erfolgte ein nicht dokumentierter Anruf zwischen Andreas Zuber und einem weiteren Polizisten (nicht der Beschuldigte): Danach tauchte plötzlich die Akte auf und es steht darauf sinngemäss: “Hahaha, der Laie hat nicht seine DNA-Abnahme verweigert, sondern nur seine Unterschrift.

Verfahrensakten

  1. Staatsanwaltschaft Schaffhausen (ST.2023.203)
    Starred: Martin Bürgisser (Verfahrensleitung), Andreas Zuber (Ermittelnder Staatsanwalt), Johannes Brunner (Nebenrolle), Schaufelberger (Nebenrolle).
    1. Anzeige/Strafantrag bei Staatsanwaltschaft
    2. Nichtanhandnahme
  2. Obergericht Schaffhausen (51/2023/11/B)
    Starred: Oberrichterin Dr. iur. Susanne Bollinger (Vorsitzende), Franziska Keller (Gerichtsschreiberin)
    1. Beschwerde bei Obergericht
    2. Stellungnahme Staatsanwaltschaft
    3. Bemerkungen Obergericht
    4. Obergericht Entscheid (Nichteintreten)
  3. Bundesgericht (7B_219/2023)
    Starred: Bundesgerichtspräsident G Bernard Abrecht, (Vorsitzender), Michael Fabian Hahn (Gerichtsschreiber)
    1. Beschwerde bei Bundesgericht
    2. Bundesgericht Entscheid (Nichteintreten)

Tipps und Tricks zum Mitnehmen

  • Akteneinsicht und Datenauskunft vereinen (obwohl Daten und Akten nicht das Gleiche sind): Damit kann man einem Laien je nach Situation verschiedene Rechtsfertigungsgründe geben, warum er die Akten/Daten nicht kriegt.
  • Einfach auf einem Blatt Papier schreiben: “Beschuldigter hat zugestimmt, jedoch Unterschrift zur Zustimmung verweigert” – reicht offenbar.
  • Geschicktes Missverstehen: Zitate schneiden und daraus komplett neue Bedeutungen herleiten.
  • Urteile auf einmal senden: Nehmen wir an, der Laie beschwert sich das erste Mal bereits formell falsch, dann sollte man kein Urteil (Nichteintreten) fällen, sonst passt er sich daran nur an: Lieber wartet man über die Jahre und sammelt alle seine “Nichteintreten-Fälle” zusammen, damit man diese alle auf einmal ablehnen kann: Der Laie kann dadurch nicht bereits bei der ersten Beschwerde dazulernen, sondern erst sobald alle gleichzeitig zurückgesendet werden. In diesem Fall hat der Laie zwei Beschwerden im Zeitraum von zwei Jahren beim BGer gestellt: Beide erhielten am gleichen Tag ein Nichteintreten: Hätte das BGer bei der ersten Beschwerde früher geurteilt, hätte der Laie eventuell die zweite Beschwerde föormell-korrekt beschwert 😉

Resultat der “Anzeige bei der Polizei”

Die Polizei wollte keine Anzeige aufnehmen, da sie sich gesamthaft als befangen erklärt: Die Staatsanwaltschaft (Martin Bürgisser) bestätigte die Befangenheit der Polizei in einer Verfügung.

Resultat der “Strafantrag/Anzeige bei der Staatsanwaltschaft”

Zusammenfassend macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass sich doch die Akten zur DNA-Abnahme ständig in den polizeilichen Systemen befanden, somit nicht unterdrückt waren, verheimlicht jedoch, dass die Staatsanwältin selbst 2x mal nachfragte und die Polizei keine Akten aushändigte.

Sie verschwieg auch, dass die Polizei bei der Datenauskunft/Akteneinsicht keine solche DNA-Abnahme vorwies.

Erst als der jeweilige Polizist aufgrund von Unterdrückung von Urkunden angezeigt wurde, erst dann tauchte die Akte auch wieder auf.

Die Staatsanwaltschaft verfügte eine Nichtanhandnahme, obwohl Andreas Zuber Ermittlungen tätigte.
Es erfolgte ein nicht dokumentierter Anruf zwischen Andreas Zuber und einem weiteren Polizisten (nicht der Beschuldigte): Danach tauchte plötzlich die Akte auf und es steht darauf sinngemäss: “Hahaha, der Laie hat nicht seine DNA-Abnahme verweigert, sondern nur seine Unterschrift.”

Wir haben diesbezüglich bereits berichtet in “Zuber tätigt undokumentierte Ermittlungen – schon wieder!“.

Resultat der “Beschwerde beim Obergericht”

Das Obergericht meinte sinngemäss, es sei ein Doppel gewesen und der Beschuldigte sei im Besitz der Akte gewesen, obwohl auf seinem Schreiben nichts von “Hahaha, der Laie hat nicht seine DNA-Abnahme verweigert, sondern nur seine Unterschrift.” steht: Damit handelt es sich nicht um ein Doppel.

Resultat der “Beschwerde beim Bundesgericht”

Das Bundesgericht meinte sinngemäss, dass der Laie nicht zur Beschwerde zugelassen ist: Haha, er hat das Zauberwort “Willkürrüge” nicht genannt (aber eine geschrieben 😂)

One thought on “Wie die Justiz Laien verarscht”
  1. Leider ist es so. Dass Anrufe auf 117 nicht erfasst werden, noch die Anzeige wegen dieses Delikates. Ebenfalls mussten wir erleben, dass der Einbruch mit Sachbeschädigung und die Drohungen, von Herr M. Freund der Politikerin Frau S., zwar vor Ort erfragt und erfasst wurden, aber später kein Protokoll gemacht wurde. Die Reklamation bei Cornelia Stamm Hurter, waren mehrfach erfolglos und der Täter wurde nach 4 Jahren vor Gericht freigesprochen.

    Weitere Delikte von ex Politiker Herr Z. wurden ebenfalls nicht protokolliert und er wurde vor Gericht freigesprochen….

    Es sind nicht alle in Schaffhausen anzeigbar, schon gar nicht die Kinder der Staatsanwaltschaft.

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