Anzeige erstatten in Schaffhausen – Hans-Peter Nichtschweizer auf Irrwegen

Das Jahr war gerade in den Startlöchern als sich der Protagonist, nennen wir ihn Hans-Peter Nichtschweizer, mit seiner Begleiterin am 4. Januar 2023 aufmachte, um Unrecht anzuprangern. Ein Polizist hatte auf mehrfache Nachfrage eine Urkunde über die erfolgte DNA-Abnahme (bei der sich Nichtschweizer geweigert hatte und die trotzdem ohne Erlaubnis der Staatsanwaltschaft abgenommen wurde) nicht herausgerückt und deren Existenz geleugnet. Dies wird vom gemeinen Laien – der Hans-Peter ebenfalls ist – als “Unterdrückung von Urkunden” bezeichnet, vom experten Staatsanwalt hingegen – wie wir mittlerweile gelernt haben – als “jederzeit in den Systemen abrufbar”.

Die Dämmerung an diesem nasskalten Mittwoch war bereits angebrochen, da begab sich Hans-Peter um etwa 17 Uhr – da er die Anzeige mündlich einreichen wollte und Peter Sticher in einer nie niedergeschriebenen Instruktion eine Sonderregelung für Nichtschweizer schuf und ihm mündliche Eingaben verwehrt, was zwar der StPO wider -, der Schaffhauser Praxis jedoch entspricht – zum Polizeiposten, entschlossen, die ihm zuteil gewordene Unbill zu sühnen. Beim Polizeiposten angekommen wurde er von einem Polizeibeamten namens Ott begrüsst. Dieser schien etwas einsam alleine in einer Abendschicht, nur das könnte nämlich erklären, warum er sich das Vorbringen, den Kopf zur Seite geneigt und in die Hand gestützt, mit grösstem Interesse und ausdrücklicher Verwunderung anhörte inkl. des Namens des fehlbaren Polizisten, die Gier nach dem neuesten Klatsch in den Augen funkelnd wie sie es sonst nur in den Augen eines überzeugten Waschweibs tut, untermauert mit einem dazwischengerufenen “Und dann?”, wenn die Geschichte kurz ins Stocken geriet, nur um den viertelstündigen Austausch abzuschliessen mit “Das isch strub” und darauf zu verweisen, dass man ausserhalb der Büroöffnungszeiten keine Anzeigen aufnehme und wenn, dann nur im Anzeigenbüro.

Etwas bekümmert kehrte Hans-Peter zurück nach Hause, nahm sich die Empfehlung jedoch zu Herzen und versuchte sein Glück – denn viel mehr ist es nicht – am nächsten Tag noch einmal, diesmal während der Schalteröffnungszeiten um ca. 16:20 Uhr und im Anzeigenbüro. Hans-Peter schilderte abermals, welches Unrecht ihm widerfahren sei, als der Stadtpolizist, der merkwürdigerweise im Anzeigenbüro der Kantonspolizei Schalterdienst leistete, erklärte, die Anzeige sei nicht im Anzeigenbüro, sondern beim Wachtmeister aufzugeben. Etwas erregt erklärte Hans-Peter, er sei doch gerade einen Tag zuvor vom Selbigen weggeschickt worden, der Vorwurf traf jedoch in ein gelangweiltes Gesicht. Ein Kantonspolizist sass weiter hinten am Tisch und lauschte dem verzweifelten Klagelied des Nichtschweizers genüsslich wie einer klassischen Sonette, bis dieser schliesslich resignierte und mit hängendem Kopf, beschwert von der Entzauberung des Rechtssystems, davontrottete. Die Tür war sich hinter ihm gerade im Schliessen begriffen, als seine Begleiterin einen leisen Ruf, beinahe ein Flüstern vernahm, das Hoffnung versprach, sie glaubte “Jetzt kann ich Ihre Anzeige aufnehmen” gehört zu haben, machte auf dem Absatz kehrt, noch bevor sich die Tür gänzlich geschlossen hatte, während Hans-Peter ebenfalls auf dem Weg zurück war, als der flüsternde Kantonspolizist, der sich als Brauchli herausstellte, jedoch schon in Windeseile die Flucht nach hinten angetreten hatte und dabei 10 Sekunden nach seinem Angebot “Dann halt nicht” rief. “Entschuldigung, können Sie nochmal herkommen?”, warf sie ein, kurz bevor er gänzlich verschwinden konnte. Ob dieser ihm entgegengebrachten Respektlosigkeit hielt er immer noch mit dem Rücken zum Empfang gedreht kurz inne, wog ab, ob der auf solch Dreistigkeit gebotene Tadel es wert wäre, sein bereits abgelaufenes Angebot zu erneuern, kam nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass es seine Pflicht sei, Derartigem Einhalt zu gebieten und stürmte wieder nach vorn, wohlgemerkt nicht auf ihre Aufforderung hin, sondern aufgrund seiner eigenen wohl abgewogenen Entscheidung: “Von Ihnen nehme ich keine Befehle entgegen!”.

“Ich habe gefragt, ob Sie nochmal herkommen können, weil Sie weggerannt sind, das ist eine Frage, kein Befehl”, erwiderte sie in von Frauen gewohnter Kritikunfähigkeit. Der Gesetzeshüter antwortete in üblich geistreicher Manier “Eben.” und beendete damit den Schlagabtausch, ohne auf das maulende Murmeln weiter einzugehen, das er fortan nur noch wie ein entspannendes Wasserplätschern im Hintergrund wahrnahm. Während er seiner Pflicht weiter nachkam und die Unverschämtheit rügte, liess sich Hans-Peter – schliesslich soll man lachen, wenn’s zum Weinen nicht reicht – zu einem ungläubigen Schmunzeln hinreissen. Brauchli konnte diese unerhörte Respektlosigkeit nicht glauben und erwiderte sogleich “Hören Sie auf, blöd zu lachen”, woraufhin sich das Wasserplätschern wieder einschaltete, diesmal etwas penetranter, sodass es bis in sein Bewusstsein durchdrang und ihm unterstellte, sich beleidigend geäussert zu haben. Brauchli liess das nicht auf sich sitzen und entgegnete reflexartig, “blöd lachen” sei keine Beleidigung, sondern eine Empfindung. Als sie begann, über den Terminus “blöd” in seiner Empfindungsäusserung zu sinnieren, besann er sich wieder und begegnete diesem ‘Gaslighting’ damit, es wieder ins tiefste Unterbewusstsein der Wahrnehmung zu verdrängen.

Nachdem Brauchli Hans-Peters Ausweis ausführlichst inspiziert hatte, bedeutete er jenem und dem laufenden Wasserplätschern, ihm zu folgen und lief mit bedächtigem Gang zum Wachtmeister.

Auftritt Raffael Gerster, 16:55 Uhr. Brauchli erklärte Gerster, was die zwei Fremden von ihm wollten…einen Polizisten namens Schwendener anzeigen. “De Schwendi?!”, rief dieser so ungläubig laut, dass es bis hinter die Plexiglasscheibe hallte. Als er nach vorne kam und sich noch einmal die Geschichte angehört hatte, holte er Luft und erläuterte mit väterlich-fürsorglicher Stimme: “Jetzt ist es so…Wir nehmen Anzeigen nur während der Schalteröffnungszeiten entgegen.” Die beiden Unruhestifter protestierten lauthals, daher setzte er zur nächsten Erklärung an: “Also, DNA darf die Polizei schon auch abnehmen, wenn Sie sich weigern. Auch ohne Erlaubnis von der Staatsanwaltschaft.” Wieder Worte des Widerstands, worauf er sein Ass aus dem Ärmel schütteln musste, um die Widerständer in Zaum zu halten: “Also, Anzeigen gegen Polizisten nehmen wir nicht entgegen, wir sind befangen. Sie können das bei der Staatsanwaltschaft anzeigen und sonst in einen anderen Kanton zur Polizei gehen, in Zürich z.B.” . Die Törichten fragten nach Gesetzen, hatten aber mit Raffael Gersters Expertise nicht gerechnet, welcher die Diskussion in aller Gelassenheit mit “Ich sage das so.” beenden konnte. Schach und Matt!

Diesmal war das Glück nicht auf Hans-Peters Seite, aber Recht und Ordnung war durch die drei vereinten Kräfte wiederhergestellt. Die Anzeige wurde dann bei der Staatsanwaltschaft platziert, die ihre eigenen – wenngleich nicht schlechteren als die der Polizei – Mittel hat, Querulanten in die Schranken zu weisen, nur noch übertroffen vom Obergericht, welches einen Kostenvorschuss von 800 CHF benötigt, um eine Nichtanhandnahme zu prüfen. Jaja, in Schaffhausen Behördenstätten weht ein anderer Wind als in der restlichen Schweiz, aber was soll’s, wie sagt schon ein altes Sprichwort? “Jedem riechen die eigenen Winde wohl”.

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