Obergericht braucht dringend Geld für Fernseher und EDV-Kurse, GoFundMe

Als Hans-Peter Nichtschweizer noch Hänschen-Peter war, glaubte er wie wohl die meisten Kinder noch an Dinge, die in Erwachsenen allerhöchstens nostalgische Erinnerungen an die frühere heile Welt – als man von allem Übel noch nichts erahnte – auslösen dürften…das Christkind, die Zahnfee, den Osterhasen, den Rechtsstaat. Es gibt zahlreiche Bücher, in denen von diesen mystischen Figuren berichtet wird und die gar deren Existenz suggerieren, aber es sind eher Geschichten als Tatsachen, von denen berichtet wird, Konzepte, die ganz augenscheinlich nicht in der Wirklichkeit fussen, sondern nur dazu da sind, dem Tor, der noch an sie glaubt, gerade weil er sie nie gesehen hat, ein wohliges Gefühl zu vermitteln, dass es Mächte gibt, die für ihn arbeiten. Die Nichtexistenz dieser magischen Wesen wird einem genau dann bewusst, wenn man sie braucht und niederschlagend feststellt, dass eine Beschwerde über das einem widerfahrene Unrecht in etwa so viel Wirkungskraft entfaltet wie eine Rüge an das Christkind, dass man doch das blaue Auto wollte und nicht das grüne.

Zugegeben, der Glaube an manche der aufgezählten Instanzen lastet länger als an andere, z.B. war Hans-Peter bis vor kurzem noch überzeugt, dass trotz individueller Verstösse einzelner Polizisten oder Staatsanwälte bestimmte unumstössliche Rechtsgrundsätze existierten, beispielsweise der Gewaltenteilung…ein fundamentales Element der Rechtsstaatlichkeit der Schweiz: Legislative – also Gesetzgebung, in Schaffhausen der Kantonsrat; Exekutive – die ausführende Gewalt, in Schaffhausen diverse Behörden, beispielsweise die Staatsanwaltschaft oder der Regierungsrat und Judikative – die Rechtssprechung, sprich die Gerichte sind die drei verschiedenen Staatsgewalten, sie kontrollieren sich gegenseitig und sollen unabhängig voneinander agieren, so dass keine der Gewalten so viel Macht konzentrieren kann, dass es zu einem Missbrauch kommen kann. So weit zur Theorie.

Nun stellt sich heraus, dass diese Theorie der Gewaltenteilung in der Schaffhauser Praxis eher in eine heilige Dreifaltigkeit gemündet ist. “Richter ist Gott” (oder so ähnlich) steht bei den Obergerichtsverhandlungen ja passenderweise schon über dem Richterpult, die Staatsanwaltschaft – der kleine Gott Jesus, der zwar mancherorts selbst wie Gott auftritt und nicht erklärbare Wunder vollbringt (z.B. telepathische Kontaktaufnahmen mit der Polizei), dessen Aussagen aber schlussendlich doch nicht wirklich bindend und eher ein ablehnbares – und in den meisten Fällen abzulehnendes – Angebot sind und der Kantonsrat – der heilige Geist, der ab und zu im Hintergrund etwas macht, von dem aber keiner so recht weiss, was (sein Youtube-Kanal hat 170 Abonnenten…bei 82’000 Einwohnern in Schaffhausen).

Am 14. April 2023 hat das Obergericht die Rechtsverzögerungsbeschwerde von Hans-Peter beurteilt, es ist sich selbst nicht ganz einig, ob es nicht darauf eingetreten ist (so steht es im Entscheid) oder sie abgewiesen hat (so steht es in einem anderen Entscheid in Bezug auf die Rechtsverzögerungsbeschwerde), aber wir wollen uns nun nicht in Haarspalterei vergehen, wichtig ist doch ungeachtet der Wortwahl nur, dass die Staatsanwaltschaft – vom Obergericht geliebt wie ein Sohn und die Sonne – sich vollkommen einwandfrei verhalten hat. Nachdem Staatsanwalt Steven Winter in seiner Stellungnahme im November 2022 eindrücklich festgehalten hatte, wie die Staatsanwaltschaft es geschafft hatte, die Identifizierung von drei Polizisten über 11 Monate hinweg nicht zu bewerkstelligen, 6 Monate davon vollkommen untätig, hat das Obergericht sich kurzum von der Staatsanwaltschaft weiterhin – ohne Hans-Peter davon zu unterrichten oder ihm die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben selbstverständlich – von der Staatsanwaltschaft über sämtliche Verfahrenshandlungen nach der Beschwerde updaten lassen und diese im Entscheid u.a. als Begründung aufgeführt, warum ja keine Rechtsverzögerung vorliege. Die 6 Monate, in denen die Staatsanwaltschaft gar nichts gemacht hatte, müssten ausserdem nicht beurteilt werden, da kein Feststellungsinteresse ersichtlich sei (in Übersetzung: Ich sag dir nicht, ob die 6 Monate Rechtsverzögerung sind, warum willst du das wissen?).

Nachdem das rechtliche Gehör schon verletzt wurde, indem man Eingaben von der Staatsanwaltschaft annahm, ohne Hans-Peter die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ersuchte dieser um Akteneinsicht beim Obergericht. Dieses hatte zuvor – ausserhalb jedes Schriftenwechsels – mit Steven Winter abgesprochen, ob es Hans-Peter die Akteneinsicht geben dürfe (Herr Winter hatte die Verweigerung derer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragt, aber in Schaffhausen werden Anträge der Staatsanwaltschaft nicht wie in anderen Kantonen erledigt, indem das Gericht in einem Entscheid darauf eingeht, nein, hier ist man wesentlich unbürokratischer und das Gericht klärt in einem kleinen Pläuschchen mit der Staatsanwaltschaft, wie man deren Wünsche am besten umsetzen könnte…es scheint fast, als würde das Christkind für die Staatsanwaltschaft noch existieren).

Als das Obergericht schon andeutete, kein Video aushändigen zu wollen (das Überwachungsvideo des Gefängnisses ist selbstverständlich Teil der Akten), reklamierte Hans-Peter. Daraufhin erhielt er zunächst einen verstörenden Anruf von der Oberrichterin Frau Susanne Bollinger: Verstörend deshalb, weil sie behauptete, nicht zu wissen, was eine Datei sei oder wie man eine Datei kopieren könnte, was für eine Vize-Präsidentin eines Obergerichts eine eklatante Wissenslücke darstellt. Ausserdem habe das Obergericht keine technischen Möglichkeiten, um das Video, das es auf einem Stick von der Staatsanwaltschaft erhalten hatte, abzuspielen, was wiederum bedeutet, dass das Obergericht nicht im Besitz eines Laptops oder anderen PCs ist und seine computergeschriebenen Entscheide entweder in der Stadtbibliothek verfasst oder täuschend echt mit Hand malt. Daher habe man entschieden, dass die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht des Videos übernehmen würde.

Auftritt Steven Winter: Nachdem er sich zunächst 2 Wochen totstellte und weder schriftlich, mündlich, via E-Mail, per Flaschenpost oder Rauchzeichen Anstalten machte, auf das Akteneinsichtsgesuch vor der Staatsanwaltschaft oder auch auf die E-Mail von Frau Bollinger – in der sie ihn bat, Hans-Peter die Videos auf einem Stick auszuhändigen – zu antworten, und sich Hans-Peter mehrmals vor dem Obergericht beschwerte, man ihm folglich nicht mehr das Telefon abnahm, fragte Frau Bollinger allem Anschein nach erneut bei Herrn Winter nach und gab freundlicherweise gleich an, dass Hans-Peter noch am gleichen Tag einen Termin wünsche (was er zwar nie gesagt hatte, da er aufgrund der nicht mehr entgegengenommenen Anrufe keine Gelegenheit dazu hatte, was er aber tatsächlich wünschte…einmal müssen die telepathischen Kräfte der Justiz in Schaffhausen ja auch zu seinen Gunsten arbeiten). Steven Winter sah sich nun offensichtlich zu einer Antwort genötigt und verfasste eine E-Mail (das ist jenes Kommunikationsmittel, das er konsequent ignoriert, wenn es von Hans-Peter kommt), dass die Staatsanwaltschaft beabsichtige, ihm die Videos nicht zu geben, man möchte das Akteneinsichtsrecht einschränken. Der kleine Gott hat sein Machtwort nun gesprochen und das Obergericht scheint folglich der Überzeugung zu sein, dass diese E-Mail vom offensichtlich inoffiziellen Mitarbeiter sie von jeder weiteren Pflicht, die Akten bei einer Akteneinsicht vor dem Obergericht herauszugeben, entbindet; Es behauptet sogar in Schreiben so felsenfest, als seien es tatsächlich davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft zuständig sei. Die Strategie, den Rechtssuchenden abzuwimmeln, hat sich somit offensichtlich vom Für-dumm-Verkaufen von Hans-Peter zum Dummstellen des Obergerichts selbst gewandelt, so dass man augenscheinlich nicht mehr so recht weiss, wo denn nun das Obergericht anfängt und wo die Staatsanwaltschaft aufhört. Einer für alle, alle für einen, die heilige Trinität eben.

Wir werden nun eine Gofundme-Kampagne starten, um für das Obergericht einen Fernseher zu kaufen und einen EDV-Kurs für Oberrichter zu bezahlen und die Schaffhauser Justiz zumindest in diesem Punkt auf das Niveau eines Erste-Welt-Landes zu heben; Melden Sie sich postalisch, wenn dies nicht nötig sein sollte und irgendwer beim Obergericht im Selbststudium gelernt haben sollte, wie man eine Datei kopiert.

Es ist amüsant, wenn man bedenkt, dass die Polizei verschlüsselte Datenträger knacken kann, diese anschliessend mit künstlichen Intelligenzen automatisiert durchsuchen kann, sogar Telefonnummern ermitteln kann (und dabei schweigt wie), aber das Obergericht, drei Instanzen darüber, weiss nicht einmal, was eine Datei ist. Vielleicht sollten die Polizisten den Oberrichtern auch das Zehnfingersystem für das Tastaturschreiben beibringen, dann wäre das Obergericht auch bei ihren Entscheiden (je nach Tageslaune auch Abweisung genannt) etwas rascher zugange, da das aufwendige Malen wegfällt.

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