Heute ist ein “Entscheid” des Regierungsrats eingegangen. Dr. Stefan Bilger – welcher übrigens einen Doktortitel in Rechtswissenschaften hat – kennt wohl das rechtliche Gehör nicht (leitet Stellungnahme der Gegenpartei nicht weiter) und gibt damit Anlass zur Beschwerde beim zuständigen Gericht.
Titelbild ist von shn.ch (Schaffhauser Nachrichten).