Hanspeter vs. Regierungsrat (“vertreten” durch Stefan Bilger)

Hier die zensierten Verfahrensakten bzw. der Schriftenwechsel:

HauptverfahrenNebenverfahren
(Rechtsverzögerung)
Verfügung des Arbeitsamts
Hanspeterchens Rekurs gegen Verfügung beim Regierungsrat
Hanspeterchens Beschwerde Rechtsverzögerung gegen Regierungsrat
Regierungsrat Beschluss über Rekurs
Stellungnahme des Regierungsrats
Hanspeterchens Beschwerde beim Obergericht gegen Beschluss Regierungsrat
Hanspeterchens Bemerkungen zur Stellungnahme
Verfügung des Obergerichts, Verfahren wurden vereinigt

Heute wollen wir uns Stefan Bilger widmen, seines Zeichens kreativer (Staats-)Schreiber des Regierungsrates, regelmässig (hauptsächlich von sich selbst) zitierter Verfasser von Rechtsliteratur und Doktor der Rechtswissenschaften. Man könnte ihn auch lapidar den 6. Regierungsrat nennen, denn er unterzeichnet Beschlüsse des Regierungsrates gleich selbst (mit einkopierter Unterschrift noch dazu, wie die Staatsanwaltschaft es auch gerne handhabt – nur zu verständlich…wir wollen ja nicht, dass die Staatsanwaltschaft und der Regierungsrat eine überlastungsbedingte Sehnenscheidenentzündung kriegen vom vielen Unterschreiben…kann schnell passieren bei bis zu 5 Dokumenten pro Tag und Person).

Zum ersten Mal hatten wir mit Stefan Bilger das Vergnügen in einem Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht: Eine Mitarbeiterin des Arbeitsamtes in leitender Funktion hatte sich fest vorgenommen, Hans-Peter zur Strecke zu bringen, weil ihre Kollegin “etwas Blaues” auf seinem Telefon gesehen hatte – was natürlich nur das berühmt-berüchtigte blaue Aufnahmeprogramm sein kann – und nach weiteren “Opfern” dieses Verbrechens (ups nein, ist ein Vergehen und die Anzeige eines Vergehens ohne Amtsgeheimnisentbindung verstösst gegen die Schweigepflicht) gesucht.

Die E-Mail dazu hat sie der Staatsanwaltschaft als Beweis eingereicht, aber geschwärzt, obwohl der geschwärzte Teil sich unbestritten um Hans-Peter drehte. Eine Akteneinsicht und Datenauskunft beim Arbeitsamt diesbezüglich wurde zunächst damit verweigert, dass das Datenauskunftsrecht nicht auf hängige Strafverfahren anwendbar sei. Herr Bilger möchte die ungeschwärzte Unterhaltung über Hans-Peter zwar genauso wenig herausrücken wie das Arbeitsamt, scheint aber ihre Begründung nicht zu teilen, er argumentiert jetzt plötzlich nämlich damit, dass es ja gerade keinen Zusammenhang mit dem Strafverfahren gäbe. Der Trumpf des Arbeitsamtes ist nun also verspielt, aber Herr Bilger hat ein weiteres Ass im Ärmel. Seiner Meinung nach ist eine E-Mail nämlich – wie konnte uns das entgehen – nichts anderes als eine persönliche Notiz! Wir waren ob dieser Genialität so verzückt, dass wir den Duden konsultieren mussten: Persönlich…So nennt man grundsätzlich etwas, das zum Eigengebrauch bestimmt ist. Notiz…kurze, stichwortartige schriftliche Aufzeichnung (die jemandem als Gedächtnisstütze dienen soll). Nun die Preisfrage: Ist eine E-Mail, in der man jemandem Informationen übermittelt und von diesem wiederum welche erfragt, eine “kurze, stichwortartige schriftliche Aufzeichnung als Gedächtnisstütze, die zum Eigengebrauch bestimmt ist”? JA!, findet Stefan Bilger, Doktor der Rechtswissenschaften und hat damit eine Neudefinierung sämtlicher Kommunikationen erschaffen. Wenn eine E-Mail nämlich eine Notiz ist, trifft diese Definition natürlich auch auf alle Schreiben eines Amtes zu, wodurch diese alle in einer Akteneinsicht/Datenauskunft nicht mehr enthalten sein werden. Wieder einmal wird in Schaffhausen Geschichte geschrieben, vielleicht wird Herr Bilger diese bahnbrechende Neuerung ja in sein nächstes Werk, das er mit Oberrichtern zusammen verfasst, einfliessen lassen. Titel: “Wortjongleur und Rechtsverdreher: Wie man sich als Jurist selbst zum Lachen bringt.” Die Bestsellerliste ist ihm sicher, das Buch hat nämlich Potenzial zum Standardwerk der gesamten Staatsanwaltschaft.

Auf dieses kreative Urteil mussten wir übrigens ganze 5 Monate und 20 Tage warten oder wie Stefan Bilger es nennt “rund 4 Monate”. Natürlich war er nicht die ganze Zeit über untätig, so wie wir es annahmen. Unsere Annahme rührte daher, dass der Doktor in Rechtswissenschaften, der mit Oberrichtern zusammen Rechtsliteratur verfasst, das rechtliche Gehör missachtet und uns die Stellungnahme des Arbeitsamts nicht zugestellt hat. Anschliessend, als der Regierungsrat 2x wegen der Verzögerung gerügt wurde, hat man darauf verzichtet, zu antworten. Als dann eine Rechtsverzögerungsbeschwerde eingereicht wurde, bewies Stefan Bilger seine Chuzpe und verlangte, dass Hans-Peter doch die Kosten dafür tragen solle, “rund 4 Monate” seien doch angemessen (was er natürlich erst vor Gericht zu sagen vermochte, untermauert wurde seine Forderung der Kostenauflage mit einem Zitat aus seinem eigenen Buch (welches er innerhalb einer Seite gleich 2x zu zitieren schaffte).

Einmal mehr haben wir festgestellt, wie viel Kompetenz uns regiert: Wir freuen uns auf die nächste Stellungnahme, die originelle und erfinderische Art des Obergerichts, die ideenreiche Begründung ihres Mitautoren gutzuheissen und vielleicht sein bald neu erscheinendes Werk…da der vorgeschlagene Titel etwas lang ist, bleiben wir doch einfach bei kurz “Rechtsverdreher”…

Hier noch ein paar weitere Fotos, in denen sich Dr. Stefan Bilger zum Regierungsrat dazugesellt:

Regierungsrat und Dr. Stefan Bilger
Das scheint bis 2008 zurückzugehen, aber Dr. Stefan Bilger ist doch seit 1999 als Staatsschreiber gewählt (für immer und ewig)?

Wie wir sehen, hat er alle Regierungsräte überlebt, es scheint somit nur fair, wenn er auch deren Beschlüsse unterschreibt, als einzige Konstante in Schaffhausen. Er wird aller Wahrscheinlichkeit, noch alle Oberrichter überleben und vermutlich sogar als einzige Person in Schaffhausen nach Peter Sticher das Amt verlässt.

Natürlich “vermutet” (“wissen” könnte ihm als Verleumdung unterstellt werden) Hanspeterchen, dass das Obergericht ausnahmslos immer Staatsangestellten recht gibt, sogar (oder vielleicht besonders dann), wenn diese Naturgesetze “wegargumentieren” wollen bzw. versuchen, wie Martin Bürgissers und Steven Winters Stellungnahmen vor dem Bundesgericht, welche im nächsten Beitrag behandelt werden, zeigen werden. Wenn es jemand verdient hat, Regierungsrat zu werden, dann ist es doch Stefan Bilger.

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