Frohe Weihnacht nur für die Staatsanwaltschaft?

Wie wir mittlerweile alle wissen sollten, kam es am 29. Dezember 2021 zu einem verhängnisvollen – offenbar gar nicht so aussergewöhnlichen – Vorfall der Menschenrechtsverletzung, allerdings wollen wir uns vorliegend nicht diesem direkt widmen, sondern der skurrilen Begebenheit, dass und warum dieser nicht angezeigt werden konnte.

Bei der Polizei – die einen Tag zuvor noch fleissig ermitteln konnte, wenn der Geschädigte ein Polizist war – wurde Hanspeter weggeschickt, als er die mutmasslichen Straftaten anzeigen wollte – wegen Befangenheit, im Gegensatz zum vorherigen Tag wurde sich nämlich die Polizei Schaffhausen, die ohnehin durch ein kollektives Bewusstsein auffällt (vgl. ALLE geben einen Inhalt eines Reglements wieder, der sich im entsprechenden Reglement nicht findet), plötzlich ihrer gesamthaften Befangenheit bewusst und verwies an die Staatsanwaltschaft. Nun zum Problem: Die Staatsanwaltschaft ist zwischen Weihnachten und Neujahr oder sogar darüber hinaus geschlossen. Die Straftat konnte somit nicht unmittelbar nach ihrem Geschehen angezeigt werden. Bei der Frage, warum eine offenbar systemrelevante Stelle sich eine Woche Urlaub gönnt, haben wir zunächst das Rechtsbuch konsultiert.

Personalverordnung

Es bedarf also der Zustimmung durch den Regierungsrat. Ist diese vorhanden? Vermutlich. Wie eine Suche in den Amtsblättern zutage fördert:

Die Vorholzeiten – also Zeiten, in denen man die freien Tage vorholt, gelten als Überstunden und werden grundsätzlich mit Freizeit kompensiert. Werden sie bezahlt, dann zu 1/150 des Monatslohnes, also höher als der gewöhnliche Stundensatz. Mitarbeiter mit einem Jahresgrundlohn von über 130’000 CHF, worunter aller Wahrscheinlichkeit nach alle Staatsanwälte fallen dürften, haben gemäss § 34 der Personalverordnung eigentlich keinen Anspruch auf Kompensation von Überstunden, ausser in Absprache mit dem Vorgesetzten, der hier der Regierungsrat wäre. Ob dies im Regierungsratsbeschluss auch festgehalten wurde, muss derzeit offen bleiben, weil das Personalamt sich darauf zu antworten weigert.

Soweit so gut, nun stellen sich aber einige Fragen:

  1. Die Vorholzeiten/Vorholtage werden in der Öffentlichkeit – die den ganzen Spass ja bezahlt – nicht kommuniziert, es bedarf also vollsten Vertrauens, dass die Staatsanwaltschaft, die zwar für jeden sichtbar ausserhalb der Feiertage geschlossen hat, die Arbeitszeit auch wirklich “vorholt”.
  2. Die Ansprechzeiten sind offensichtlich eine Dienstleistung an der Bevölkerung, die zu diesen Zeiten mit der Dienststelle in Kontakt treten kann. Eine Reduktion der Ansprechzeiten bedeutet dementsprechend einen Abbau von Dienstleistung. Ist dieser gerechtfertigt?
  3. Während Staatsanwälte ihre Arbeit auch an Vorholtagen zu verrichten vermögen, stellt sich die Frage, was das Personal, welches hauptsächlich im “Kundenkontakt” arbeitet, während 5 “Vorholtagen” macht, die Ansprechzeiten sind nämlich nicht als Ersatz für die 5 Tage zwischen Weihnachten und Neujahr während des übrigen Jahres verlängert.
  4. Warum ist ausgerechnet die Staatsanwaltschaft als einzige Rechtspflegebehörde komplett geschlossen? Ist diese nicht systemrelevanter als beispielsweise das Obergericht? Ihre Wichtigkeit hat sich z.B. am 29. Dezember 2021 gezeigt, als ihre Ferien zu einer Unmöglichkeit, eine Straftat anzuzeigen, geführt haben. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Polizei sich ja gesamthaft befangen gibt, wenn einer ihrer Mitarbeiter beschuldigt ist und selbst die Aufnahme einer Anzeige verweigert, führt dieser Umstand dazu, dass man rund eine Woche im Jahr, in der wie wir gesehen haben auch Hausdurchsuchungen u.a. durchaus durchgeführt werden, kein Polizist angezeigt werden kann. Die nachträgliche Anzeige hat sich als schwierig erwiesen und führte zu einer Verzögerung von mindestens einem halben Jahr.
  5. Wie ist es abgelaufen, dass man zum Schluss kam, dass ausgerechnet und ausschliesslich die Staatsanwaltschaft diejenige von den Rechtspflegebehörde ist, die an Weihnachten eine Woche Ferien benötigt?
  6. Warum werden in dieser Zeit Hausdurchsuchungen durchgeführt, wenn man dann keine Polizisten anzeigen kann? Insbesondere, da – wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf – kaum eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, ohne dass Klagen über das Verhalten der Schaffhauser Polizisten laut werden.

Wie man es auch dreht und wendet, es bleibt nicht nachvollziehbar, dass das Obergericht offen bleibt, die Staatsanwaltschaft allerdings eine Woche ins Nirwana verschwindet, sodass die Bevölkerung abhängig vom Beschuldigten elementare Grundrechte wie das Anzeigerecht nicht mehr ausüben kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert