Kostenvorschuss bei Menschenrechtsverletzung

Weil die Schaffhauser Behörden wie wir wissen äusserst besorgt darum sind, dass in Schaffhausen die Menschenrechte geachtet werden und dafür auch gerne tief in die Tasche (des Steuerzahlers – Stichwort Neubau Gefängnis) greifen, erwarten sie Selbiges natürlich auch von der Zivilbevölkerung und verlangen einen Kostenvorschuss, wenn man eine Einstellungsverfügung und eine Rechtsverweigerung beschwert, nachdem man nackt ohne Licht, Heizung, Toilettenpapier und Wasser (Steven Winter: “SiE SiND NiCHT OhnE WaSSeR fEstGEhAltEn WoRdEN, SiE haBeN eIneN BeCheR WaSsER BekOmmEn iN 2 StUndEN!!!”) und stellenweise ohnmächtig (ohne ärztliche Hilfe, denn… Steven Winter: “SiE WaREn NiE In LeBeNsGEfAHr!!!”) festgehalten wurde und der die Einstellungsverfügung ausstellende Staatsanwalt Argumente für potenziell Beschuldigte erfand, Beweismittel nicht vollständig erhob und überhaupt erst ein halbes Jahr nach der Tat einen Finger rührte (Liste nicht abschliessend, es gibt eine über 50-seitige Liste mit Verfehlungen). Der Kostenvorschuss wurde gestern bezahlt, dann steht den immer sehr amüsanten Ausführungen des Obergerichts und den noch erheiternderen Stellungnahmen Steven Winters, warum die Staatsanwaltschaft NATÜRLICH im Recht ist (sowie dem Weiterzug ans Bundesgericht) ja nichts mehr im Wege!

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