Staatsanwalt Steven Winter bezeichnet das “Schaffhauser Problem” als eine Leibesvisitation. Hier wird erklärt, wie er damit den Kanton schützt und die Polizisten vermeintlich opfert.
Was ist das Schaffhauser Problem?
Am 29. Dezember 2021 ereignete sich ein tragischer Vorfall: Hanspeter wurde im Gefängnis Schaffhausen grundlos über mehrere Stunden nackt festgehalten (nebenbei Toilettenpapier verweigert; Wasser und Licht ausgeschaltet; Nackt einer weiblichen Gefängnismitarbeiterin vorgeführt etc.). Die Polizisten sowie die Gefängnismitarbeiter sagten in ihren Befragungen aus, dass dies (“nackt festhalten”) so in Verordnungen festgehalten ist.
Das Dilemma hierbei ist, dass, wenn die Aussagen der Polizisten stimmen (“nackt festhalten ist verordnet”), dann wären nicht sie schuld, sondern der Kanton.
Steven Winter findet raus, dass die Polizisten gelogen haben.
Nun, Steven Winter hat diese Regelungen/Verordnungen vom Gefängnis und der Polizei eingeholt. Es ist zwar die Regelung von 2011, aber laut Steven Winters vorsichtig konstruierter “aktenkundigen materiellen Wahrheit” gibt es keine neuere, somit sollte diese auch am 29. Dezember 2021 gültig gewesen sein.
Langer Rede kurzer Sinn: In dieser Gefängnisverordnung von 2011 steht nichts von “nackt festhalten” drin, jedoch ist die Leibesvisitation darin festgehalten, deshalb bezeichnet Steven Winter den Vorfall auch als Leibesvisitation. Auch im Polizeireglement steht nichts von nacktem Festhalten.
“Leibesvisitation” Problem gelöst?
Ja, für den Kanton schon, aber nicht für die Polizisten sowie eventuell Gefängnismitarbeiter: Nehmen wir für einen kurzen Moment an, es würde sich tatsächlich um eine Leibesvistation halten. Selbst dann hat der EGMR sowie das Bundesgericht mehrfach bestätigt, dass eine einphasige Leibesvisitation gegen Art. 3 der Menschenrechtskonvention – Unmenschliche Behandlung und Folter – verstösst. Eine Leibesvisitation muss zweiphasig geschehen (zuerst Oberteile z.B. T-Shirt, dann Unterteile z.B. Hosen, Socken etc. ).
Aber wenn die Polizisten sich daran nicht halten, dann ist es ja nicht das Problem des Kantons.
Eine einphasige Leibesvisitation, welche stundenlanges nacktes Festhalten beinhaltet, sollte eine gebührende Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Letzter Versuch Einstellungsverfügung
Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich eine Einstellungsverfügung erlassen, in der Hoffnung, dass Hanspeterchen die 10 Tage Frist nicht einhalten kann 😂 Das das nicht funktionieren wird, sollte dem Obergericht sowie der Staatsanwaltschaft spätestens im Juni aufgefallen sein, denn in diesem Zeitraum hat Hanspeterchen 10 Beschwerden des Obergerichts abgelehnt erhalten, aber hat neun vor das Bundesgericht weitergezogen. Die vermutlich gewollte Überlastung hat wohl nicht funktioniert. Die eine Beschwerde wurde nicht weitergezogen, weil das Obergericht hier ausnahmsweise richtig lag bzw. die AI von Hanspeterchen falsch lag.
Spätestens jedoch bei der letzten Beschwerde wurde es dem Obergericht sowie der Staatsanwalt klar: Sie durften fast live zusehen, wie ChatGPT alles vorgeschrieben hat und feststellen, dass Hanspeterchen mittlerweile innerhalb einer halben Stunde seine Schreiben verfasst. Während sie den lieben langen Tag tippen, drückt Hanspeterchen nur mehrmals auf die Tabtaste (Autovervollständigung).
Gestern erhielt Hanspeterchen einen 11-seitigen Entscheid des Obergerichts, welcher bereits heute morgen via Post beschwert wurde.
Die Ausrede “Das Obergericht hat keine Fehler gefunden”
Wir erinnern uns, als Andreas Zuber gewählt wurde (wir haben darüber berichtet), sagte der Erste Staatsanwalt Peter Sticher, dass das Obergericht keine Verfahrensfehler sah, jedoch “vergass” er, dass das Bundesgericht Andreas Zuber aufgrund “krasser Verfahrensfehler” vom Fall abgesetzt hatte.
Man kann das halt so besser verkaufen, da die Kantonsräte zu faul sind, die Hintergründe abzuchecken.
Angebot Problem zu lösen wurde abgelehnt
Natürlich ist in Aussicht gestellt worden, dass sich der Regierungsrat formell entschuldigen kann und Hanspeterchen eine Desinteressenserklärung unterzeichnet. Mit dieser Erklärung könnte der Fall tatsächlich – aufgrund mangelnden Interesses an einer Bestrafung – eingestellt werden. Aber das hat sich ja mittlerweile erledigt, da ja in der aktenkundigen materiellen Wahrheit nicht der Kanton versagt hat, sondern die Polizisten/Gefängnismitarbeiter und diese ja sogar versucht haben, den Kanton zu belasten, als sie angaben, dass dies so verordnet wurde. Tz tz tz.
“Mach dir keine Sorgen. Er versucht euch nur aufzuspalten. Lies dir nicht seine Artikel durch.”
Tut Hanspeterchen das wirklich? Oder hat er einfach nur Mitleid mit den Untertanen der Staatsanwaltschaft, welcher der Amtssprache nicht mächtig sind und versucht es für sie so einfach wie möglich zu gestalten?
Was für ein Interesse sollte Hanspeterchen an der “Aufspaltung” der Beziehungen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei haben? Und jetzt muss man sich die Frage stellen: Was für ein Interesse hat der Kanton, dass die Polizisten nicht verstehen, welche Auswirkungen die “aktenkundig materielle Wahrheit” für sie hat? Wer hat hier ein grösseres Interesse?
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Dadurch wäre es netzwerktechnisch unmöglich herauszufinden, wer uns kontaktiert. Gerne würde Hanspeterchen die Verordnung sehen, in welcher das nackte Festhalten niedergeschrieben ist.
[…] Zeit sehr viele Interesse an den Artikeln über Steven Winter und sein mutmassliches Schützen und Opfern von Polizisten herrscht. Das möchten wir zum Anlass nehmen, um ein wenig genauer auf das […]