Wie Staatsanwalt Steven Winter folternde Polizisten vor Strafe schützt

Die Schaffhauser Polizei zieht Inhaftierte im Gefängnis Schaffhausen, aufgrund von polizei-internen nicht-öffentlichen Regelwerken, nackt aus und vertösst damit gegen das Folterverbot (EMRK Art. 3 Verbot der Folter) sowie die bundesgerichtliche Rechtsprechung.

Nichtsdestotrotz weiss die Staatsanwaltschaft Schaffhausen, allen voran der Verfahrensleiter Steven Winter, wie man die Polizisten vor gesetzmässiger Strafe schützt.

Hier ein kleiner Überblick als Zusammenfassung der Rechtsverneinungstaktiken:

  1. Suche nach Formfehlern und weise die Anzeige aufgrund mangelnder Formalitäten zurück.
  2. Ziehe das Verfahren mit nicht amtsrelevanten Handlungen alle drei Monate in die Länge und nenn es Amtshandlung, damit es nicht als Rechtsverzögerung gilt.
    • Beispiele: Versenden von unvollständigen Akten und wochenlang abwarten sie zu vervollständigen; E-Mails mit anderen Staatsanwälten austauschen.
  3. Behaupte, der Brief der Anzeige ist leer angekommen, bestätige es schriftlich nicht (oder sehr spät) und gewähre keine Nachfrist.
  4. Verfolge einen nicht erfüllten Tatbestand z.B. Folter nicht als Nötigung, sondern als Amtsmissbrauch.
  5. Ziehe das Verfahren in die Länge, indem du die zu verlierende Partei zu Beschwerden vor Gericht ermutigst.
    • Beispiele: Gewähre keine Opferrolle, selbst wenn eine zustehen muss.

Warum Steven Winter den Verstoss gegen das Folterverbot als Amtsmissbrauch verfolgt

Ein Amtsmissbrauch muss vorsätzlich erfolgen und kann nicht fahrlässig geschehen. Steven Winter wird womöglich eine Einstellungsverfügung ausstellen mit der Begründung, dass “Nackt einsperren” eine polizei-interne Anweisung ist.

Eigentlich wäre das nackte Einsperren (Vertoss gegen Folterverbot) im StGB als Nötigung zu werten, aber diesen Artikel (siehe Punkt 4) verfolgt Steven Winter nicht, sondern besteht darauf, dass es sich nur um einen Amtsmissbrauch handeln kann.

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